Wieso lohnt sich der Aufzugsservice von der Lift AG?
Ein Aufzug steigert den Wert einer Immobilie. In Wohngebäuden sichert er die Lebensqualität, in Produktion und Handel ist er ein logistisch unverzichtbares Warentransportmittel. Wenn er funktioniert, ist alles gut. Sein Ausfall ist hingegen äusserst problematisch.
Aber so hoch die Qualität auch sein mag, der Aufzug ist von Verschleiss betroffen. Deshalb ist ein professioneller Aufzugsservice mehr als empfehlenswert. Als einer der führenden Hersteller in der Schweiz fertigen wir bereits seit 1958 qualitativ hochwertige Liftanlagen.
Heute verlassen pro Jahr rund 350 Anlagen für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete unser Firmengelände. Das Spektrum reicht von Personenaufzügen in verschiedenen Grössen über Warenaufzüge bis zu Spezialaufzügen wie Autoaufzüge in Parkhäusern. Neben Planung, Produktion, Vertrieb und Montage unserer Anlagen ist auch unser Servicebereich hervorragend aufgestellt.
Aufzugservice – Inspektion und Störungsdienst für die Liftanlage
Dafür gibt es viele gute Gründe. Mit unserem Aufzugsservice begründen wir unseren hohen Anspruch an die Kundenzufriedenheit ebenso wie mit unserem ausgeprägten Bewusstsein für Qualität und Zuverlässigkeit. Das gilt für unsere Produkte, unsere Mitarbeiter und unsere Serviceleistungen. Denn eine Liftanlage ist eine Anschaffung, die mit hohen Investitionskosten verbunden ist.
Damit sich dieser Kapitaleinsatz langfristig lohnt, reicht es nicht, lediglich eine neue Liftanlage zu installieren. Genau wie ein Auto muss sie in regelmässigen Intervallen gewartet werden. Eine Liftanlage ist in den meisten Fällen permanenter Nutzung und grosser Belastung ausgesetzt. In der Folge sind bei regulärem Betrieb an der technischen Einrichtung des Liftes Verschleisserscheinungen zu erwarten.
Bei Inspektionen und Wartungsarbeiten werden diese mehr oder weniger schnell auftretenden Abnutzungen diagnostiziert und dokumentiert. So können sie im Idealfall durch Instandsetzung beseitigt werden, bevor offenkundige Fehler bis hin zum Störungsfall auftreten. Inspektion, Wartung und Instandsetzung sind die drei Schritte für einen reibungslosen Betrieb.
Darüber hinaus sind sie entscheidende Faktoren für Werterhalt und Sicherheit der Anlage. Wichtig sind die Massnahmen auch, weil sich die ganz normalen Abnutzungserscheinungen – genau wie beim Auto – keineswegs direkt bemerkbar machen. Bei Nichtbeachtung können sie die Anfälligkeit für Betriebsausfälle jedoch erhöhen. Auch deshalb ist ein regelmässiger Aufzugsservice so wichtig wie der Service beim Auto.
Aber natürlich kann auch bei Einhaltung aller Wartungsintervalle ein unvorhergesehener Zwischenfall eintreten. Dann ist es gut, über eine Notrufnummer zu verfügen, die eine schnelle Reaktionszeit garantiert. Um diesen Ernstfall möglichst zu vermeiden, sollte ein guter Aufzugsservice unabhängig vom Hersteller folgende Leistungen beinhalten:
- Wartung und Reparaturen neuerer und älterer Aufzugsanlagen
- Instandhaltung durch den regelmässigen Austausch besonders belasteter Bauteile inklusive Ersatzteilservice
- Störungsdienst im Falle eines Stillstandes inklusive Ersatzteilservice
- Herstellerunabhängige technische Prüfungen aller gängigen Aufzugsvarianten
- Reparaturen und Modernisierungen
Aufzugservice – mehr als nur eine Frage der Verantwortung
Ein regelmässiger Aufzugsservice kostet Geld. Je nach Servicevertrag können die Kosten variieren. Das ist eine Position auf der Ausgabenseite, die Verantwortliche gerne stark budgetieren oder ganz streichen. Das kann ein fataler und letztlich teurer Fehler sein. In der Schweiz ist der Betreiber einer Aufzugsanlage in der vollen Verantwortung.
Er ist dafür zuständig, dass der Aufzug jederzeit allen rechtlichen und technischen Anforderungen an die Betriebssicherheit und vor allem der Personensicherheit entspricht. Kurz, er hat für den ordnungsgemässen Zustand des Aufzuges zu sorgen. Ein Betreiber ist in der Regel der Haus- oder Immobilienbesitzer. Im Schadensfall ist Artikel 58 des Obligationenrechts massgeblich.
Hier ist die Haftungsfrage für Schäden an Bauwerken geregelt. Der Eigentümer haftet, wenn der Schaden aus einer unzureichenden Wartung und Instandhaltung entsteht. Auch Aufzüge werden hier als Bauwerke definiert. Da wir nicht nur von Sachschäden, sondern auch von eventuellen Personenschäden reden, kann das sehr unangenehm und auch teuer werden.
Es ist im Interesse von Haus- und Immobilienbesitzern, der Wartung und sachgemässen Instandhaltung einen hohen Stellenwert einzuräumen. Die Wartungsintervalle legt der Hersteller fest. Dabei orientiert er sich an den Vorgaben und Normen der Produkthaftung, an die er sich halten muss.
Durch eine fachgerechte und normenkonforme Wartung werden allfällige Risiken für die Personensicherheit schnell und zuverlässig behoben. Der Hersteller legt gemäss der Produkthaftpflicht die Anzahl der notwendigen Revisionen anhand der aktuell gültigen Vorschriften fest. Damit ist der gesamte Ablauf der ordnungsgemässen Wartung bestimmt.
- Der künftige Besitzer kauft einen Aufzug, nimmt ihn in Betrieb und ist von dem Moment an in der Haftung.
- Er schliesst mit der Aufzugsfirma einen Servicevertrag ab.
- Der Aufzughersteller hat die Wartungsintervalle festgelegt, die seinerseits für die Produkthaftung erforderlich sind.
- Die Aufzugsfirma muss die Wartungen gemäss Servicevertrag ausführen.
- Die Aufzugsfirma ist verpflichtet, sich bei den Wartungsarbeiten an die bestehenden Normen und gesetzlichen Regelungen zu halten.
Regelmässige Wartung und ausserplanmässige Aufzugreparaturen
Wird eine regelmässige Wartung versäumt, wird jede Aufzugswartungsfirma eventuelle Haftungsansprüche völlig berechtigt zurückweisen. In der Regel ist diese Ablehnung der Verantwortung vertraglich abgesichert. Stellt sich bei einer turnusgemässen Wartung heraus, dass ausserplanmässige Aufzugreparaturen erforderlich sind, müssen sie umgehend erledigt werden.
Auch das ist gesetzlich geregelt. Für das Wartungsunternehmen kann diese Aufgabe zu einer besonderen Herausforderung werden – insbesondere dann, wenn es sich um ältere Anlagen handelt. In Zeiten geringer Lagerbestände in den Unternehmen kann allein die Ersatzteilbeschaffung zum Problem werden. Hier kommt eine der besonderen Stärken des Aufzugsservices von Lift AG zum Tragen.
Wir legen grossen Wert auf eine hohe Lagerverfügbarkeit. Deshalb halten wir speziell für unsere Reparaturarbeiten eine grosse Menge unterschiedlicher Ersatzteile verschiedener Hersteller an Lager. Unsere Kunden profitieren von dieser Philosophie in Form von schneller Verfügbarkeit und Lieferung notwendiger Komponenten und Bauteile.
Das gilt nicht nur für Kunden mit Wartungsverträgen, sondern für alle Reparaturaufträge, die über unsere Störungsnummer erteilt werden. Unsere Mitarbeiter kennen sich auch mit den Aufzugsanlagen anderer Hersteller bestens aus. Dementsprechend können sie unvorhergesehene Reparaturen schnell, fachgerecht und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen durchführen.
Aufzugsservice der Lift AG: Basislösung bis zum Rundum-sorglos-Paket
Aufgrund der Erfahrung von mehr als 60 Jahren in der Planung und Produktion von Aufzugsanlagen haben wir verschiedene Service-Pakete geschnürt. Sie sind auf die gängigen Anforderungen an die jeweilige Aufzugsanlage zugeschnitten.
Unterhaltsvertrag inklusive Störungsbehebung
Zu dieser Vertragsform zählen alle Wartungsarbeiten (gemäss SIA-/EN-Normen) und die Behebung von Störungen (24 Stunden pro Tag und 365 Tage im Jahr). Auch die Überprüfung aller relevanten Teile und Sicherheitsvorrichtungen unter Beachtung der gesetzlichen Bedingungen ist Teil davon. Zudem übernehmen wir die Reinigung und Schmierung (inkl. Schmiermaterial) technischer Bauteile. Reparaturen und Ersatzteile sind in diesem Vertrag nicht inkludiert und werden separat berechnet.
Vollservicevertrag inklusive Störungsbehebung
Der Vertragsumfang ist der gleiche wie zuvor beschrieben. Zusätzlich sind aber Reparaturarbeiten, Lieferung, Einbau und Entsorgung von Ersatzteilen sowie der präventive Ersatz von Verschleissteilen im Vertrag enthalten. Die Beseitigung von Störungen und Defekten, die durch Dritte verursacht wurden (z. B. Vandalismus), wird separat in Rechnung gestellt. Die Lift AG zeichnet sich für transparente Verträge ohne versteckte Bedingungen aus.
Unterhaltsvertrag exklusive Störungsbehebung
Der reine Unterhaltsvertrag ist die Basisversion und enthält lediglich die Wartungsarbeiten nach SIA-/EN-Normen. Alle weiteren Leistungen wie Reparaturarbeiten und Ersatzmaterial werden separat in Rechnung gestellt. Auch die Behebung von Störungen ist im Vertrag nicht eingeschlossen.
Diese Vertragsart empfiehlt sich nur, wenn vor Ort eine sachkundige Person (z. B. der Hausmeister) einen Stillstand kurzfristig beheben kann. Wartungsverträge sollten auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sein. Ein wichtiger Bewertungsparameter ist der Nutzungsgrad der Liftanlage.
Der Aufzug in einem stark frequentierten Bürogebäude oder einem Krankenhaus (um nur zwei Beispiele zu nennen) befindet sich im Dauereinsatz. Anders verhält es sich in ruhigen Wohnhäusern, wo der Lift in erster Linie von den Bewohnern genutzt wird. Der Nutzungsgrad ist entsprechend geringer.
Wir von der Lift AG bieten unseren Kunden bei Neuinstallation oder auch bei einer Ersatzanlage nach genauer Absprache einen passenden Servicevertrag. Ein solcher Vertrag stellt für die Aufzugbesitzer nicht nur die optimale Anlagenwartung sicher. Gerade bei Reparaturen oder Modernisierungen, die im Laufe der Zeit durchgeführt werden müssen, ist dies ein Vorteil.
Das stellt für Sie als Kunden sicher, dass ausschliesslich unser fachkundiges Personal bei den Inspektions- und Wartungsarbeiten zum Einsatz kommt. Zudem haben wir alle Komponenten für eine Aufzugreparatur auf Lager. Über unser weitreichendes Servicenetz sind sie bei Bedarf schnell geliefert, wodurch längere Standzeiten zum absoluten Ausnahmefall werden.
Der Wartungsvertrag
Sollten Sie den Wartungsvertrag aus bestimmten Gründen mit einem anderen Dienstleister abschliessen, sollten Sie unbedingt einige Aspekte beachten. Setzen Sie auf einen Betrieb mit Erfahrung. Er sollte sich mit den verschiedenen Wartungszyklen und damit auch festgelegten Umfänge der Hersteller auskennen.
Im Idealfall übernimmt er die Erinnerung an den nächsten anstehenden Termin. Achten Sie ausserdem darauf, dass wesentliche Merkmale und Anforderungen an Ihre Aufzugsanlage im Wartungsvertrag beachtet werden. Dazu gehören beispielsweise die Anzahl der Fahrten, die Belastungsumstände, die technische Grundausstattung sowie der aktuelle Zustand und das Alter der Anlage.
Hilfreich dabei ist das Instandhaltungsbuch, das im Übrigen für die gesamte Betriebsdauer vorgeschrieben ist. Hier werden alle Informationen dokumentiert, es enthält die entsprechenden Prüfzeichen sowie Wartungs- und Abnahmeberichte. Zur Grundausstattung gehören zudem wichtige Anleitungen, die technische Dokumentation, Notfallpläne etc.
Die regelmässige Dokumentation sämtlicher Arbeiten, die an einer Aufzugsanlage durchgeführt werden, schützt den Eigentümer auch vor Schadensersatzansprüchen. Das ordnungsgemäss geführte Instandhaltungsbuch ist somit ein wichtiger Beleg, mit dem sich der Eigentümer eines Aufzugs im Streitfall sofort entlasten kann.
Aufzugsservice der Lift AG – eine Investition, die sich lohnt
Wenn die Anforderungen an den Aufzugservice so auf den Punkt gebracht sind, erscheinen sie zeitaufwendig und kostenintensiv. Auf lange Sicht gleichen sich diese regelmässigen Kosten aber aus. Denn ein guter Aufzugservice verlängert die Lebensdauer einer Liftanlage zum Teil erheblich.
Da kleine Fehler und technische Defekte frühzeitig identifiziert und beseitigt werden, können grössere Schäden oder gar Unfälle verhindert werden. Das gilt insbesondere für den Anlagenstillstand, der sowohl für den Besitzer als auch für den Nutzer das schwierigste Szenario darstellt. Mit dem entsprechenden Aufzugsservice können Liftanlagen sehr viele Jahre relativ problemlos betrieben werden.
Aber irgendwann ist auch bei bester Wartung der Punkt gekommen, eine umfassende Modernisierung in Erwägung zu ziehen. Mit zunehmendem Alter der Anlage werden die Reparaturen teurer und die Ersatzteile schwerer zu beschaffen. Längere Standzeiten sind die Folge. Aber auch die Optik spielt eine Rolle. Eine abgenutzte Kabine mit veralteter technischer Ausstattung ist wenig repräsentativ und schafft bei den Nutzern nur wenig Vertrauen.
Lift AG – auch beim Aufzugsservice eine sichere Bank
Als einer der führenden Lifthersteller in der Schweiz sind wir auch im Bereich Aufzugservice ein starker Partner für unsere Kunden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um unsere eigenen Anlagen handelt oder um Aufzüge von anderen Herstellern.
Insgesamt 50 gut ausgebildete Mitarbeiter sind in der Schweiz täglich im Serviceeinsatz. Sie sind für alle Schadensfälle gut vorbereitet und führen in ihren Servicefahrzeugen alle gängigen Ersatzteile mit. Wir verfügen über ein fein gespanntes Servicenetz und können deshalb schnell reagieren. Unser 24-Stunden-Notfalldienst garantiert schnelle Reparaturen.
Denn als Dienstleister ist uns bewusst, dass Aufzugsservice weit mehr ist als die Beseitigung technischer Probleme. Wenn Sie Fragen zu unserem Aufzugsservice haben oder eine individuelle, unverbindliche Offerte für einen Wartungsvertrag wünschen, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen. Dafür können Sie uns anrufen oder einfach unser Kontaktformular nutzen.
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