
Warum ein Unterhaltsvertrag eine absolute Notwendigkeit ist
Wurde Ihr Aufzug erst einmal in Betrieb genommen, gilt es, seine Verfügbarkeit und natürlich die Sicherheit jederzeit zu gewährleisten. Dazu sind regelmässige Wartungen gemäss den aktuell gültigen Normen und Stand der Technik und nötigenfalls auch – Aufzugsreparaturen notwendig.
Im Rahmen einer Wartung werden alle Komponenten gründlich überprüft. Es werden Einstellungen vorgenommen, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten und das gesamte System damit immer wieder zu optimieren. Weiterhin ist es notwendig, Verbrauchsmaterialien wie Öl neu aufzufüllen.
Aufzugsreparaturen: Verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Aufzugs
Ein Aufzug ist vor allem in Gebäuden mit mehreren Stockwerken praktisch. Abhängig von der Intensität der Nutzung treten im Laufe der Zeit an dem System gewisse Verschleisserscheinungen auf. Nach einem gewissen Grad der Abnutzung müssen betroffene Teile ausgetauscht werden, oder anhand von Reparaturen wieder voll funktionsfähig gemacht werden.
Rechtliche Grundlagen für Aufzugsreparaturen
Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie dazu verpflichtet, dass sich der Aufzug jederzeit in einem ordnungsgemässen Zustand befindet. Wird mehr als nur eine Anlage betrieben, können sich diese Anforderungen schnell zu einer komplexen Herausforderung entwickeln.
Entstehen Schäden, die aus dem mangelhaften Unterhalt eines Bauwerkes hervorgehen, so haftet nach Artikel 58 des Obligationenrechts der Eigentümer dafür. Auch ein Aufzug gilt als Bauwerk. Daher stehen Sie als Eigentümer in der Verantwortung der Wartung und Instandhaltung des Aufzugs hohe Aufmerksamkeit zu schenken.
Durch eine fachgerechte Wartung werden die allfälligen Risiken für die Personensicherheit schnell und vor allem zuverlässig behoben. Der Hersteller legt gemäss der Produkthaftpflicht die Anzahl der notwendigen Revisionen anhand den aktuell gültigen Normen fest.
Kommt es seitens der beauftragten Wartungsfirma zu Abweichungen, muss im Schadenfall überprüft werden, ob diese Abweichung eine Verletzung der Sorgfaltspflicht darstellt. Weiterhin besteht für die Wartungsfirma die Pflicht, sich an gesetzliche Bestimmungen und bestehende Normen zu halten.
Immer häufiger wird versucht, die Verantwortung im Schadenfall auf andere abzuwälzen. Daher ist es nur verständlich, dass seitens der Aufzugsfirma eine Absicherung gegen allfällige Schadenersatzforderungen stattfindet. Wird ein Aufzug nicht regelmässig oder fachkundig gewartet, wird sie in der Regel die Verantwortung dafür ablehnen.
Sind Instandhaltungsarbeiten oder Aufzugsreparaturen erforderlich, müssen sie entsprechend der geltenden Regelungen und Vorschriften unverzüglich durchgeführt werden. Wir von der Lift AG unterstützen Sie hierbei mit einem umfangreichen Reparaturservice. Dank unserer Lagerverfügbarkeit profitieren Sie von einer schnellen Versorgung mit hochwertigen Ersatzteilen.
Instandhaltung und Wartung – Serviceverträge bei Aufzügen
Unter der Bezeichnung «Instandhaltung» werden alle Massnahmen zusammengefasst, die dazu dienen, einen sicheren Zustand zu erhalten oder eine Rückführung in diesen zu erreichen. Dazu gehören insbesondere:
- die Inspektion,
- die Wartung und
- die Reparatur.
Im Bereich der Aufzugswartung gibt es zahlreiche Leistungen. Hier gilt es, die Angebote genauestens zu vergleichen: Auch wenn eigentlich das Gleiche in den jeweiligen Offerten steht, können sich die Angebote dennoch unterscheiden. In solch einem Fall kann Ihnen ein Spezialist weiterhelfen.
Worauf kommt es beim Wartungsvertrag an?
Bei einem Wartungsvertrag kommt es darauf an, dass er optimal auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet ist. Die Nutzung des Liftes fliesst hierbei als massgebliche Grösse mit ein. Bei einer Neu- oder Ersatzanlage wird idealerweise ein passender Servicevertrag durch den Liftbauer mit angeboten.
Dies ist nicht nur für die optimale Wartung der Anlage sinnvoll, sondern zahlt sich auch bei einer Modernisierung oder bei Reparaturen aus. Denn in solchen Fällen sind die Komponenten lagerhaltig und können ohne längere Stillstandzeiten eingesetzt werden.
Soll nun zwecks einer möglichen Kostensenkung oder aus anderen Gründen ein Wechsel der Wartungsfirma vorgenommen werden, empfiehlt es sich, einen Partner zu wählen, der technisch ein fundiertes Know-How mitbringt und eine hohe Ersatzteilverfügbarkeit besitzt.
Müssen Aufzugsreparaturen durchgeführt werden, gelten ähnliche Umstände. Legen Sie bei der Wahl Ihres Partners Wert auf eine langjährige Aufzugserfahrung. Jede Aufzugsanlage besitzt nicht nur eigene Instandhaltungs- und Wartungsumfänge. Auch die damit verbundenen Zyklen müssen für sich betrachtet werden. Als massgebliche Faktoren gelten im Wesentlichen:
- Fahrtenanzahl oder Häufigkeit der Benutzung
- herrschende Betriebsbedingungen wie Umgang mit der Anlage und damit verbundene Belastungszustände
- technische Ausstattung und Umgebung des Aufzugs
- Zustand und Alter der Anlage (gilt bei bestehenden Anlagen)
Um die notwendigen Informationen lückenlos zu dokumentieren, ist das Führen eines sogenannten Instandhaltungsbuch zwingend vorgeschrieben. . Neben den Prüfabzeichen enthält es Abnahmeunterlagen, Dokumentationen rund um die Wartung, Anleitungen für die Notbefreiung sowie technische Dokumentationen, Gefährdungsbeurteilung, Kontroll- und Wartungsberichte, einen Notfallplan und Ähnliches.
Normen und Richtlinien für die Aufzugswartung
Für die Durchführung der jeweiligen Wartungsarbeiten müssen die aktuell gültigen EN Normen und das zur Aufzugsanlage gehörende Betreiberhandbuch zur Anwendung kommen.
Die Instandhaltungsanweisungen erfordern einen uneingeschränkten Zugang zu allen Hard- und Softwaremodulen, welche für die Prüfung, Lokalisierung und Behebung von Fehlern sowie für die Instandhaltung auf allen Bedienungsebenen erforderlich sind.
Dafür müssen alle benötigten Dokumente, Tools (Soft- und Hardware) und die dafür benötigten Anleitungen mitgeliefert werden. Werden Passwörter benötigt, sind auch sie mitzuliefern und gehen in den Besitz des Auftraggebers über.
Aufzugsreparaturen: Vom Basisvertrag bis hin zum Vollservicevertrag
Um einen Aufzug voll funktionsfähig zu halten und für einen sicheren Betrieb zu sorgen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Wartung. Sie unterscheiden sich in Art und Umfang der Arbeiten.
Der Basisvertrag
Diese Form wird auch als Unterhaltsvertrag ohne Störungsbehebung bezeichnet. Hierbei stehen die Wartungsarbeiten nach SIA / EN Normen im Mittelpunkt. Teile, die sich drehen oder bewegen, werden eingestellt und wieder neu gefettet. Stellt sich dabei heraus, dass Reparaturen oder ähnliches erforderlich sind, bedürfen sie einer gesonderten Beauftragung.
Unterhaltsvertrag oder Vollservicevertrag
Diese Art von Wartungsverträgen wird in den meisten Fällen entweder bereits bei der Auftragsvergabe oder bei der Inbetriebnahme einer Neuanlage abgeschlossen. Grund dafür ist die Gewährleistung für die jeweilige Aufzugsanlage. In der Regel besitzen diese Verträge eine Laufzeit von zehn Jahren.
Ohne eine rechtzeitige Kündigung ist eine automatische Verlängerung um weitere fünf bis zehn Jahre üblich. Werden keine speziellen Vereinbarungen mit dem Dienstleister getroffen, erfolgt ausserdem – meist in jährlichem Rhythmus – einen Teuerungsausgleich. In den meisten Fällen decken die Vollserviceverträge für Aufzugsanlagen die folgenden Leistungen ab:
- Wartung
- Austausch von Verschleissteilen
- Reparaturen: Inbegriffen sind alle benötigten Ersatzteile sowie die Entsorgung der alten Teile.
- Störungsbehebung: Hierzu gehören ausserdem die Materialkosten und die Anfahrt.
Bei diesen Verträgen liegt das gesamte Risiko für Schäden an den Anlagen bei der Aufzugsfirma. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch Vandalismus entstehen. Möchten Sie einen Vollservicevertrag für Ihre Aufzugsanlage abschliessen, empfehlen wir von der Lift AG: Klären Sie im Vorfeld ab, welche Leistungen im vorliegenden Angebot inbegriffen sind. Auch wenn es so klingt: Nicht jeder Vollservicevertrag ist ein «All-Inklusiv-Vertrag».
Daher ist es von grosser Relevanz, darauf zu achten, ob und welche Komponenten im Vertrag ausgeschlossen sind. Im Regelfall ist lediglich die Funktionalität des Aufzuges, nicht aber seine Verfügbarkeit über den Vertrag geregelt. Weiterhin ist es wichtig zu wissen: Ist die Zeit für eine Modernisierung der Aufzugsanlage gekommen, wird der Lift im Rahmen des Vollservicevertrages nicht kostenlos modernisiert.
Aufzugswartung nicht nur für Personenaufzüge – maximale Sicherheit ist wichtig
Aufzugsanlagen erfordern in regelmässigen Abständen eine fachgerechte Wartung. Das ist von gesetzlicher Seite vorgegeben. Personenaufzüge müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle einer Prüfung unterzogen werden.
Natürlich entstehen für diese wiederkehrenden Prüfungen Kosten. Diese muss der Eigentümer tragen. Um die Folgekosten im Griff zu haben, die nach der Anschaffung anfallen, ist, wie bereits erwähnt, der Abschluss eines Wartungsvertrages mit dem Hersteller empfehlenswert.
Die Wartung der Systeme ist in der Aufzugsverordnung sowie in verschiedenen kantonalen Baugesetzen festgelegt. Schliessen Sie als Aufzugsbetreiber einen Wartungsvertrag ab, erfüllen Sie damit Ihre Sorgfaltspflicht.
Aufzüge finden nicht nur in Wohngebäuden oder behördlich genutzten Objekten Anwendung. Auch im betrieblichen Umfeld erleichtern sie den beruflichen Alltag immens. Hier verlangt zusätzlich zur SR 220 (Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 58 und 59) die Unfallverhütungsordnung (Art. 32b VUV) eine fachgerechte Instandhaltung von Arbeitsmitteln.
Ähnlich wie bei Bauwerken gilt der Aufzug in diesem Bereich ebenfalls als Arbeitsmittel. Wurde der Aufzug nach Inkrafttreten der Aufzugsverordnung in Betrieb genommen, wird die Zahl der notwendigen Wartungen seitens des Herstellers festgesetzt. Anhand von Erfahrungswerten, die sich an anerkannten «Regeln der Technik» orientieren, können folgende Intervalle gelten:
Bis 2000 Fahrten pro Woche sind sechs Services pro Jahr empfehlenswert, neun Services ab 2000 bis 5000 Fahrten. Werden mehr als 5000 Fahrten pro Woche absolviert oder befindet sich die Anlage im öffentlichen Verkehrsbereich (zum Beispiel auf Bahnhöfen), sind zwölf Services pro Jahr notwendig.
Dabei beziehen sich diese Intervalle ausschliesslich auf herkömmliche Nutzungs- und Schachtbedingungen. Ist die Anlage speziellen Umgebungsbedingungen, zum Beispiel Staub oder Feuchtigkeit, in erhöhtem Masse ausgesetzt, kann dies höhere Intervalle nach sich ziehen.
Die Pflichten des Betreibers
Gemäss der Aufzugsverordnung SR 930.112 ist es zwingend erforderlich, neue Aufzugsanlagen mit einem Kabinennotrufsystem auszurüsten. Das Notrufsystem muss dabei der Norm SIA 370.028 entsprechen. Wird die Alarmtaste betätigt, baut das System über eine Telefonleitung zur Alarmzentrale eine Sprechverbindung auf.
Das ermöglicht eingeschlossenen Personen, direkt mit der zuständigen Zentrale zu kommunizieren. Als Betreiber der Aufzugsanlage obliegt Ihnen die Pflicht, eine permanente Verfügbarkeit des Telefonanschlusses für das Notrufsystem zur Verfügung zu stellen. Es muss ausserdem möglich sein, alle 72 Stunden einen Kommunikationstest durchzuführen.
Die Pflichten der Wartungsfirma
Natürlich muss nicht nur der Betreiber des Aufzugs eine Reihe von Pflichten erfüllen, um so einen sicheren Aufzugsbetrieb zu gewährleisten. Auch das Wartungsunternehmen ist mit einer Menge Pflichten und Anforderungen konfrontiert.
Sie sind in der bereits erwähnten Wartungsnorm SN EN 13015 festgelegt. Bei der Inbetriebnahme einer neuen Aufzugsanlage erhält der Besitzer der Anlage ein Instandhaltungsbuch. Darin führt das Unternehmen die zu erledigenden Wartungsarbeiten auf.
Modernisieren statt austauschen
Der Erwerb einer Aufzugsanlage ist eine Investition in die Zukunft. Hochwertige Systeme sind in der Lage, mehr als zwei Jahrzehnte lang täglich zuverlässig ihren Dienst zu erledigen. Doch irgendwann ist der Zeitpunkt gekommen, da nicht nur äusserliche Spuren von den unzähligen Fahrten zeugen.
Für Sie als Aufzugsbetreiber stellt sich spätestens zu diesem Zeitpunkt die Frage, ob der Aufzug gegen ein brandneues Modell komplett ausgetauscht werden soll, oder ob eine Modernisierung allenfalls eine wirtschaftlichere Lösung darstellt. Eine Aufzugsmodernisierung bringt viele Vorteile mit sich.
Für die Liftbenutzer bedeutet sie eine massgebliche Verbesserung des Erscheinungsbildes. Im Rahmen der Modernisierung werden alle Spuren der Zeit entfernt, es kommen moderne, robuste und pflegeleichte Materialien zum Einsatz. Die Sicherheit und die Verfügbarkeit erhalten zusammen mit der Zugänglichkeit ebenfalls eine deutliche Verbesserung.
Gleichzeitig vermindern die Modernisierungsmassnahmen die Energiekosten für das Gebäude. Die Nutzung der Anlage wird nach aktuellen Anforderungen barrierefrei und erleichtert damit für Benutzer die Bewegung im Gebäude. Das gilt vor allem für Personen mit körperlichen Einschränkungen oder für Situationen, in denen Gegenstände transportiert werden sollen.
Liftservice: Ja, bitte – aber mit Fachkompetenz!
Eine bestehende Aufzugsanlage muss im Laufe der Zeit nicht nur modernisiert werden. Auch eine Anpassung an den heute gültigen Sicherheitsstandard ist erforderlich. Wir von der Lift AG stehen Ihnen als Vertreter, Eigentümer oder Verwalter einer Aufzugsanlage gerne zur Verfügung.
Um alle notwendigen Arbeiten von den Aufzugsreparaturen über die Modernisierung bis zur Neuinstallation von Anlagen fachgerecht durchzuführen, legen wir grossen Wert auf gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!