
So erfolgt eine Liftwartung der Lift AG
Aufzüge erleichtern den Transport von Personen oder Warenin verschiedene Stockwerke von Gebäuden. Der erste mechanische Lift wurde um 1850 errichtet. Bekannt ist auch die Errichtung eines manuellen Aufzugs 1772 in Österreich. Heute gehören Aufzüge zur Grundausstattung von mehrstöckigen Bauwerken. Jedoch muss regelmässig eine Liftwartung durchgeführt werden.
Bei der regelmässigen Wartung werden vor allem folgende Elemente kontrolliert:
Die Liste der Gefahrenpotenziale bei Liften beinhalten insgesamt 74 Faktoren. In der ESBA beschränkt man sich in erster Linie auf sieben wesentliche Punkte. Dabei handelt es sich um:
Warum ist eine Liftwartung notwendig?
Durch die Wartung lassen sich rechtzeitig Mängel oder Schäden erkennen. Zudem ist es die Pflicht von Liftbetreibern, eine Wartung vornehmen zu lassen. Dabei müssen in der Schweiz gewisse gesetzliche Vorschriften und Normen eingehalten werden. Einer der wichtigsten Aspekte einer Liftwartung ist die Sicherheit. Schäden an Aufzugsanlagen, die aufgrund mangelhafter Wartung erfolgen und zu Schäden führen, können für Liftbetreiber rechtliche Folgen haben. Der Eigentümer der Anlage haftet nach Artikel 58 Abs. 1 des Obligationenrechts (OG). Ausserdem verlängert eine regelmässig durchgeführte professionelle Wartung auch die Lebensdauer der Anlage. Dadurch halten sich zudem die Kosten für eventuell anfallende Reparaturen in Grenzen. Die Lift AG steht für die Wartung und die Reparatur von Aufzugsanlagen als kompetenter Partner zur Verfügung.Welche Leistungen beinhaltet eine Liftwartung?
Prinzipiell gibt es für die Liftwartung verschiedene Wartungsverträge. Die Art des Vertrags hängt von der Art der Aufzugsanlage ab. Zudem gibt es Liftbetreiber, die mehrere Aufzüge in Betrieb haben. Die Lift AG bietet für Betreiber folgende Verträge an:- Basisvertrag: Hierbei überprüfen Techniker die Teile der Aufzugsanlage und führen notwendige Servicearbeiten entsprechend der SIA/EN-Normen durch.
- Standardvertrag: Er gewährleistet nicht nur die notwendigen Wartungsarbeiten, sondern beinhaltet auch einen Störungsdienst.
- Vollservicevertrag: Dabei werden sämtliche Kosten übernommen, ausser bei Fremdverschulden
Wie läuft eine Liftwartung ab?
Bei einer Liftwartung werden vor allem die wichtigen Bauteile der Anlage genau überprüft. Diese Überprüfung erfolgt streng nach den gesetzlichen Vorschriften. Mechanische Bauteile werden anschliessend gereinigt und geschmiert oder müssen im Bedarfsfall ersetzt werden. Die Kosten für die Wartungs- und Reparaturarbeiten hängen in erster Linie von der Bauart des Lifts ab. Darüber hinaus bietet die Lift AG verschiedene Servicepakete. Durch ihre Inanspruchnahme kann der Liftbetreiber ebenfalls die Kosten für die Wartung und Reparatur senken.Die wichtigsten Elemente im Aufzug

- Türkontakte
- Funktionsfähigkeit von Fangvorrichtungen und Geschwindigkeitsbegrenzern
- komplette Mechanik des Lifts
- Zustand des Aufzugsschachts
- Triebwerksraum
- Notsprecheinrichtung
- Treibscheiben mit Treibseilen
- Kontrolle tragender Elemente auf Korrosionsschäden
- Führungsschuhe
- Koordination der Seilspannung
- Zustand des Schienenstrangs
- Dichtheit der Schachtgrube
- Untersuchung des Schachts auf brandgefährliche Dinge
Wie oft ist eine Liftwartung notwendig?
Die Wartung von Aufzugsanlagen hängt in erster Linie von der Häufigkeit ihres Gebrauchs ab. Stark frequentierte Lifte müssen öfter einer Wartung unterzogen werden. Bauteile, die einer besonders grossen Abnutzung ausgesetzt sind, müssen laufend erneuert werden. Die Lift AG wartet und repariert nicht nur eigene Anlagen, sondern auch Lifte anderer Hersteller, sogenannte Fremdfabrikate. Dadurch wird die Sicherheit der Lifte gewährleistet und die Lebensdauer der Anlagen verlängert. Die Kontrolle und Wartung aller Aufzugsanlagen erfolgt von der Lift AG immer gemäss der geltenden Vorschriften in der Schweiz.Welche Richtlinien gelten für Lifte und die Liftwartung?
In der Schweiz haben vor allem die sogenannten SIA/EN-Normen sowie die ESBA-Richtlinien Gültigkeit. Das Kürzel SIA steht für den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein. Dieser hat für die Bauwirtschaft entsprechende Normen erarbeitet. Diese umfassen sowohl technische Komponenten als auch vertragliche Belange. Die technischen Normen wurden von Experten aufgestellt und gelten auch rechtlich als relevant. Vertragliche Normen beziehen sich auf Vertragsverhältnisse. Die Abkürzung EN bezeichnet hingegen europäische Normen. Diese haben auch in der Schweiz ihre Gültigkeit. Durch die ESBA-Normen soll die Sicherheit von Liftanlagen gewährleistet werden. Die Bezeichnung ESBA steht dabei für «Erhöhung der Sicherheit an bestehenden Aufzügen». Die Grundlage der ESBA findet sich in der europäischen Sicherheitsnorm EN 81-80 Safety Norm For Existing Lifts. Sie wird kurz SNEL genannt. Durch die föderalistische Struktur der Schweiz wird diese Norm in den Kantonen unterschiedlich umgesetzt. In der SNEL werden insgesamt 74 Gefahrenpotenziale bei Liften aufgelistet. Darüber hinaus inkludiert sie Sicherheitsmassnahmen und eine Prüfliste für die technische Kontrolle von Liften. Der Kanton Zürich hat sich beispielsweise auf sieben Gefahrenkriterien festgelegt. Auch Genf hat Teile der SNEL in seine Gesetzgebung aufgenommen. Eine gesetzliche Grundlage für die Einführung wurde auch im Kanton Fribourg ausgearbeitet. Die Kantone Glarus und Tessin bereiten sich ebenfalls auf die Umsetzung der Normen vor.Welche Gefahrenpotenziale gibt es, wenn Lifte mangelhaft sind?

- Antriebssysteme mit mangelhafter Antriebsgenauigkeit
- ungeeignetes Glas bei Türen von Schächten
- kritisches Verhältnis zwischen Nutzlast und Nennlast
- türlose Kabinen
- mangelhafte oder fehlende Notbeleuchtung
- unzureichende oder fehlende Puffer
- mangelhafte oder fehlende Notrufeinrichtungen