
Liftservice: Welche Vertragsarten gibt es bei der Lift AG?
Eine Aufzugsanlage ist in manchen Gebäuden ein Muss. In anderen Immobilien steht sie für Komfort und den barrierefreien Zugang für Bewohner und Besucher. Nicht selten dient sie logistischen Zwecken und erleichtert den Transport von sperrigen beziehungsweise schweren Gegenständen. Eine Störung oder gar ein Ausfall ist immer ein Ärgernis. Deshalb ist ein zuverlässiger Liftservice wichtig.
Das gilt nicht nur für Waren- oder Lastenaufzüge, sondern auch in Wohn- und Geschäftshäusern und besonders in Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Zudem ist eine Aufzugsanlage eine Art Visitenkarte und vermittelt dem Nutzer einen Eindruck von der Immobilie. Ist sie gut gepflegt, dann gibt sie Vertrauen. Ist sie dagegen in einem zweifelhaften Zustand, dann wirkt sie beunruhigend.
Warum ist ein guter Liftservice für einen Aufzug ein wichtiger Aspekt?
Wenn Sie eine Aufzugsanlage betreiben, sollten Sie wissen, dass Sie für die Vermeidung von Störungen verantwortlich sind. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Anlage immer in einem norm- und sicherheitsgerechten Zustand ist. Sollten Sie diese Pflichten vernachlässigen und es kommt zu einer Störung, dann haften Sie für eventuell daraus entstehende Schäden.
Hier greift Artikel 58 des Obligationenrechts. Der Aufzug wird darin als Bestandteil des Gebäudes eingestuft und genauso behandelt. Allein deshalb ist die regelmässige Wartung und Pflege der Anlage durch einen professionellen Liftservice in Ihrem eigenen Sinn. Denn ein Lift ist eine technische Anlage mit mechanischen beziehungsweise elektronischen Komponenten.
Alle verbauten Elemente unterliegen dem natürlichen Verschleiss. Deshalb benötigen sie eine regelmässige Überprüfung und Pflege. Nur dann wird die Anlage dauerhaft und zuverlässig funktionieren. Die Zeitintervalle, in denen die Aufzugsanlage kontrolliert werden sollte, hängen von ihrer Beanspruchung und Belastung ab. Auch die Bauweise kann eine Rolle spielen.
Welche Leistungen können Sie vom Liftservice erwarten?
Die Wartungsintervalle werden im Rahmen der Gewährleistung nach Normen und Herstellervorgaben festgelegt. In der Regel wird der Liftservice über einen Vertrag vereinbart. Er ist mit der periodischen MFK fürs Auto vergleichbar, allerdings sind Sie für die Einhaltung der MFK Fristen selbst verantwortlich. Für die Wartung des Aufzuges bietet die Lift AG selbstverständlich einen Liftservice an.
Natürlich stellen sich die meisten Aufzugsbetreiber die Frage, was sie von einem Liftservice erwarten können oder auch müssen. Das ist aus unserer Sicht nicht pauschal zu beantworten. Über diese Dienstleistung müssen die gesetzlichen Vorschriften für den Anlagenbetrieb und die aktuellen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Beanspruchung, Bauweise und die baulichen Gegebenheiten spielen also eine wichtige Rolle.
Diese Leistungen bilden somit die Basis eines jeden Servicevertrags. Auch bei der Lift AG sind sie unerlässlicher Bestandteil jeder Vertragsart. Den darüber hinausgehenden Leistungsumfang bestimmen Sie. Sie selbst wissen am besten, wie hoch das Servicelevel für Ihre Immobilie sein muss.
Dabei kann eine mögliche Gefährdung von Personen bei einem Ausfall ebenso eine Rolle spielen, wie Ihr Risikoempfinden bei Haftungsfragen. Auf diese unterschiedlichen Bedürfnisse haben wir uns bei der Ausgestaltung unserer Serviceverträge eingestellt.
Welche Unterschiede gibt es bei den Vertragsarten für den Liftservice der Lift AG?
Auf Basis der eben beschriebenen Faktoren und unserer langjährigen Erfahrung haben wir drei Wartungsarten ausgearbeitet. Sie unterscheiden sich in ihren vertraglich festgelegten Leistungen teilweise deutlich voneinander. Wir decken damit die Bedürfnisse und Wünsche unserer Kunden bestmöglich ab.
Alle Standard-Vertragsarten gelten für Aufzugstypen unterschiedlichster Art. Das sind Personen-, Geschäfts- und Warenaufzüge, Autoaufzüge, Spezialanfertigungen, Bettenaufzüge in Gesundheitseinrichtungen sowie teilweise Fremdfabrikate, also die Modelle anderer Hersteller.
Der kleinste unserer Wartungsarten ist der Basisvertrag (Normalwartung) ohne Störungsbehebung. Er umfasst folgende Leistungen:
- Wartungsarbeiten nach SIA/EN-Normen
- Prüfung relevanter Teile und Sicherheitsvorrichtungen nach den gesetzlichen Bedingungen
- Reinigung und Schmierung, inklusive Schmiermittel
Weitere Leistungen und Bauteile wie Störungsbehebung, Reparaturen und Ersatzteile sind kein Vertragsbestandteil und werden separat berechnet.
Der Standardvertrag (Normalwartung) beinhaltet alle Leistungen des Basisvertrags und zusätzlich die Störungsbehebung rund um die Uhr. Reparaturen und Ersatzteile sind kein Vertragsbestandteil und werden separat berechnet.
Der Vollservicevertrag (Vollwartungsvertrag) mit Störungsbehebung umfasst die Bestandteile des Standardvertrags und darüber hinaus folgende Leistungen:
- Reparaturarbeiten inklusive Lieferung, Einbau und Entsorgung von Ersatzteilen
- Präventiver Ersatz und Austausch von Verschleisskomponenten
Schäden, die durch Vandalismus verursacht wurden, sind nicht vom Vertrag abgedeckt. Bei dieser Vertragsart übernimmt die Lift AG das Risiko für produkt- und verschleissbedingte Schäden.
Warum ist unser Liftservice zu Ihrem Vorteil?
Um unserem Service-Anspruch gerecht zu werden, haben wir ein Netz aus kompetenten und erfahrenen Monteuren aufgebaut. Sie verfügen über das technische und elektronische Know-how und sind zu den gesetzlichen Normen und aktuellen Sicherheitsvorschriften bestens geschult. Aufgrund unseres hervorragenden Lagerbestands führen sie nahezu jede Reparatur kurzfristig durch.
Als Service verstehen wir auch unser Angebot, mit uns Ihre ganz persönliche Wartungsvariante umsetzen. Wenn wir Ihr Interesse an einem unserer Serviceverträge wecken konnten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir vereinbaren gerne einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.