Liftalarm: Bedeutung und Funktionsweise von Notrufsystemen in Aufzügen
Selbst bei einer modernen und optimal gewarteten Aufzugsanlage kann es gelegentlich zu Störungen kommen. Befinden sich gerade Personen in der Kabine, dann ist es essentiell, dass sie sich bemerkbar machen können. Deshalb sind Aufzüge mit einem Liftalarm ausgestattet. Wie ein solcher Alarm funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie funktionieren moderne Aufzugs-Notrufsysteme?
Das wichtigste Element des Liftalarms für Nutzer ist die Notruftaste in der Kabine. Bei Betätigung wird eine Sprachverbindung zum Störungsdienst hergestellt, sodass eingeschlossene Personen direkt kommunizieren können.
Je nach System wird die Verbindung mit dem Störungsdienst per GSM 4G LTE hergestellt. Zudem ist der Störungsdienst rund um die Uhr besetzt, um sicherzustellen, dass die eingeschlossenen Personen sofort Hilfe erhalten.
Mit Betätigung der Notruftaste übermittelt das Notfallsystem automatisch die folgenden Informationen:
- genauer Standort des Lifts (Adresse, Gebäude und Stockwerk)
- Art des Aufzugs
Die Mitarbeiter der Notrufzentrale beauftragen den Servicetechniker für Aufzugsanlagen.
Befindet sich im Lift eine Person, die medizinische Hilfe benötigt? Dann tritt die Notfallzentrale ausserdem mit der Feuerwehr und dem Rettungsdienst in Kontakt. Die Feuerwehr verfügt über Werkzeuge, mit denen sie Aufzugstüren und Notausstiege öffnen kann. So kann sie eingeschlossene Personen schnell aus dem Lift befreien.
Rechtliche Vorgaben und Normen für Liftalarme
Aufzugsanlagen müssen jederzeit einen sicheren Betrieb für ihre Nutzer gewährleisten. Daher sind in der Schweiz verschiedene rechtliche Vorgaben und Normen gültig, an die sich Aufzugsbetreiber halten müssen. Dies sind die wichtigsten Vorschriften, die den Liftalarm betreffen:
- Die Aufzugsverordnung (AufzV), sowie die Norm SN EN 81-28 setzen die EU-Aufzugsrichtlinie in der Schweiz um. Demnach muss in jedem neuen Lift ein Notrufsystem vorhanden sein, mit dem eingeschlossene Personen Kontakt zu einer Notfallzentrale aufnehmen können. Das System muss bidirektional sein, also eine Kommunikation in beide Richtungen ermöglichen. Zudem muss das Kabinennotrufsystem bei Stromausfall noch während 1 Stunde funktionstüchtig bleiben und überwacht sein.
- Die Norm SN EN 81-28 befasst sich mit dem Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge. Sie legt unter anderem fest, dass die Fahrgäste hörbar und sichtbar über das erfolgreiche Auslösen des Liftalarms informiert werden müssen. Zudem schreibt die Norm vor, dass Notrufeinrichtungen in Aufzügen regelmässig einen 72h Selbsttest durchführen müssen, um ihre ständige Funktionalität zu gewährleisten.
- Die Norm SN EN 81-70 «Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderung» behandelt die Zugänglichkeit von Aufzügen. Dabei legt sie auch fest, dass Einrichtungen für Notrufe für jeden Nutzer leicht zu erreichen sein müssen.
In mittelbarem Zusammenhang mit dem Liftalarm steht auch die Norm SN EN 81-80. Sie schreibt vor, dass die Sicherheit bestehender Aufzugsanlagen durch angemessene Massnahmen erhöht werden muss. Demzufolge muss eine Nachrüstung mit aktueller Technik stattfinden, was auch Notrufsysteme betrifft.
Kommt ein Aufzugsbetreiber nicht seiner Pflicht nach, den Betrieb der Anlage sicher zu gestalten, wird er für Schäden haftbar gemacht.
Vorteile digitaler Notruflösungen: Sicherheit auf neuem Niveau
Die Digitalisierung unterstützt auch Liftalarme und ihre hohe Funktionalität. Dazu gehört der Aufbau der Verbindung zur Notrufzentrale auf zeitgemässem Weg per GSM 4G LTE. Auch führt das System ständig Selbsttests durch, damit sichergestellt ist, dass es jederzeit betriebsbereit ist.
Die Aufzugsnutzer profitieren auch unmittelbar von modernen Notrufsystemen. So erhalten sie ein Feedback, ob die Notrufzentrale informiert wurde. Zudem können die Systeme per Text kommunizieren und durch taktile Elemente bedient werden, um barrierefreie Lösungen anzubieten.
Zuverlässige Aufzugsanlagen von der Lift AG
Seit mehr als 65 Jahren konzipieren, bauen und installieren wir Aufzugsanlagen für unterschiedliche Umgebungen. Dazu zählen unter anderem Wohnhausaufzüge, Geschäftshausaufzüge sowie Warenaufzüge. Zudem führt unser Team Wartungen und Reparaturen an bestehenden Anlagen durch.
Im Rahmen von Modernisierungen statten wir Aufzugsanlagen zudem mit moderner Technik aus. Sollte Ihr Lift also keinen Liftalarm nach aktuellem Standard aufweisen, wenden Sie sich gerne an uns. Wir rüsten Ihre Anlage gerne mit dem notwendigen System aus. Schreiben Sie uns eine Nachricht über das Formular, das Sie auf unserer Kontaktseite finden.