
Lift nachträglich einbauen: Möglichkeiten und Herausforderungen beim nachträglichen Einbau von Aufzügen
Zweifellos sind Aufzugsanlagen überaus praktisch, dienen sie doch dazu, die Etagen eines Hauses leicht erreichbar zu machen. Allerdings gibt es in vielen mehrgeschossigen Gebäuden keinen Lift. Dies kann mit dem Alter der Immobilie oder mit baulichen Einschränkungen zu tun haben. Um den Komfort zu verbessern, besteht meist die Option, einen Lift nachträglich einbauen zu lassen.
Häuser, die vor 1970 errichtet wurden, verfügen häufig nicht über einen Lift. Dies gilt vor allem für Gebäude, die nur über wenige Etagen verfügen. Laut früherem Baurecht war es lange Zeit nicht nötig, Bauwerke mit bis zu vier Etagen mit einer Aufzugsanlage zu versehen.
Heute gehört es zum Standard, dass Gebäude mit mehreren Etagen einen Lift haben. Nicht zuletzt empfiehlt dies der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) in seinen Publikationen zum barrierefreien Zugang von Gebäuden.
Um einen Lift nachträglich einbauen zu lassen, sind jedoch verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Unter anderem muss der benötigte Platz vorhanden sein. Auch die Kosten sind ein nicht zu vernachlässigender Punkt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es zum nachträglichen Einbau zu wissen gibt.
Ist Ihr Gebäude geeignet? Voraussetzungen für den nachträglichen Einbau
Eine der wichtigsten Voraussetzungen, einen Lift nachträglich einbauen zu lassen, sind ausreichende Platzverhältnisse für den Aufzugsschacht. In den meisten Fällen entsteht er im oder neben dem Treppenhaus. Es gibt aber auch Möglichkeiten, den Lift anderweitig zu installieren.
Weiterhin spielt es eine grosse Rolle, ob sämtliche Etagen direkt und barrierefrei mit dem neuen Lift erreichbar wären. Denn eventuell gibt es im Haus versetzte Geschosse oder Zwischenpodeste, die in der Planung berücksichtigt werden müssen.
Ebenso muss geprüft werden, ob die Statik des Gebäudes einen Einbau zulässt. Vor allem spielt es eine Rolle, ob dafür tragende Wände durchbrochen werden müssen. Auch die Tragfähigkeit der Decken muss gegeben sein.
Um einen Lift nachträglich einbauen zu lassen, muss ein Baugesuch gestellt werden. Zuständig ist das Bauamt der Gemeinde oder des Kantons. Dort müssen sämtliche Pläne und Unterlagen eingereicht werden. Erst wenn das Amt grünes Licht gibt, kommt ein Einbau infrage.
Kosten und Planung: Was sollten Sie beachten?
Beim nachträglichen Einbau eines Lifts darf nicht vergessen werden, dass die Anlage laufende Kosten verursacht. Dafür sind die folgenden Budgetpunkte verantwortlich:
- Stromkosten (vor allem für Antrieb, Steuerung, Beleuchtung und Notruf)
- Wartungskosten
- zusätzliche Kosten für Reparaturen und/oder Ersatzteile, die nicht vom Wartungsvertrag abgedeckt sind
- Notrufsystem (Telefonleitung, Servicegebühr)
Die Kosten für die Serviceverträge unterscheiden sich entsprechend dem Leistungsangebot des Liftanbieters teilweise erheblich. Es lohnt sich, die Verträge genau zu vergleichen.
Für die Eigentümer gilt: die laufenden Kosten müssen zwingend im Budget berücksichtigt werden. Handelt es sich um ein Wohn- oder ein Geschäftsgebäude, in das der Lift eingebaut werden soll? Dann können die Betriebskosten allenfalls auf die Mieten umgelegt werden.
Innovative Ansätze für kleine Räume und enge Platzverhältnisse
Um Platz beim nachträglichen Einbau eines Lifts zu sparen, kann es sich lohnen, eine Variante ohne Maschinenraum zu wählen. Dabei befindet sich der Antrieb im Schachtkopf. Wir bieten unsere Aufzugsmodelle ECO und MODULO jeweils mit oder ohne Maschinenraum an. Dadurch haben Sie die Wahl, welche Option besser zu den Platzverhältnissen im Haus passt.
Ist im Gebäude zu wenig Platz vorhanden, um einen Lift nachträglich einbauen zu lassen, dann bestehen praktische Alternativen. Eine davon ist ein Aussenlift, der an der Fassade installiert wird. Er bietet den zusätzlichen Vorteil, dass er nicht in die Statik des Innenraums eingreift. Für alle Etagen muss ein Zugang zum Lift geschaffen werden.
Um einen Aussenlift umsetzen zu können, müssen die bestehenden Regelungen zum Abstand zu benachbarten Gebäuden eingehalten werden. Auch muss der Ortsbildschutz beachtet werden. In diesem Sinne kann es sich lohnen, einen Schacht aus Glas oder Leichtmetall zu wählen, da er vergleichsweise wenig auffällig ist.
Lässt sich der Aussenlift nicht an der vorderen Fassade des Gebäudes umsetzen, dann ist dies eventuell im Innenhof möglich.
Lift AG: Ihr Partner mit Erfahrung und Expertise
Wollen Sie einen Lift nachträglich einbauen lassen, dann ist die Lift AG der geeignete Ansprechpartner. Seit mehr als 65 Jahren plant und installiert unser Unternehmen Aufzugsanlagen unterschiedlicher Art. Von Wohnhausaufzügen über Geschäftshausaufzüge bis zu Spezialaufzügen setzen wir zahlreiche verschiedene Projekte in die Tat um.
Auch die Modernisierung bestehender Aufzugsanlagen übernehmen wir gerne. Damit bringen wir Ihren Lift auf den neuesten technischen Stand. In jenen Fällen, in denen eine Modernisierung nicht mehr sinnvoll ist, bieten wir die Möglichkeit einer Ersatzanlage.
Wünschen Sie, dass wir in Ihrer Immobilie einen Lift nachträglich einbauen? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Formular, das Sie auf unserer Kontaktseite finden. Wir vereinbaren dann einen unverbindlichen Beratungstermin mit Ihnen.

