Mit der präventiven Wartung erhöhen Sie die Sicherheit und die Werterhaltung Ihres Aufzugs respektive des gesamten Bauwerks. Selbstverständlich halten wir die geltenden Normen und Vorschriften über die Instandhaltung und Wartung von Aufzugsanlagen ein.
Basis-Vertrag
Standard-Vertrag
Vollservice-Vertrag
Wir bieten drei Vertragsarten an (Basis, Standard und Vollservice), welche sich in den inkludierten Services unterscheiden. Besuchen Sie unsere Webseite mit einem Tablet oder PC, um an dieser Stelle einen Vergleich der Services zu sehen.
Wir reparieren Ihren Aufzug und versprechen Ihnen kurze Stillstandzeiten dank der guten Ersatzteilverfügbarkeit.
In unserem Vollservicevertrag sind Reparaturen inklusive.
Benötigen Sie eine Reparatur an Ihrem Aufzug?
Nach der Bestandesaufnahme unterbreiten wir Ihnen gerne unser Angebot.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin.
Für die Sicherheit von Aufzügen, für ihre Lebensdauer und Werterhaltung ist der Eigentümer verantwortlich. Er hat von Gesetzes wegen für eine regelmässige Wartung der Anlage zu sorgen.
Da in der Schweiz rund 170’000 Aufzüge in Betrieb sind, ist die Durchführung von Wartungsarbeiten eine komplexe Herausforderung.
Dem Störungsdienst vertrauen.
Das Wichtigste ist Ruhe zu bewahren und die Notruf-Taste zu drücken. Sie funktioniert nämlich immer, da sie wie die Notbeleuchtung in der Kabine über das Notstromsystem des Lifts versorgt wird.
Die Störungszentrale sorgt für die schnellstmögliche Befreiung und greift dafür auf ein Netzwerk von Servicetechnikern, Haustechnikern und im Notfall auf die Feuerwehr zurück.
Steht die Anlage bei einem Stromunterbruch ungefähr auf der Etage, kann die Kabinentüre von innen geöffnet werden. Ist dies nicht der Fall, braucht es eine Intervention durch die Lift AG oder durch geschultes Personal vor Ort.
Selbstbefreiung durch Aufbrechen der Kabinen- oder Schachttüren – davon raten wir strikte ab!
Während dem Stromausfall bleiben die Aufzüge stehen.
Die eingebauten Akkus/USV übernehmen bei einem Stromunterbruch die Einspeisung der Alarmierung, respektive bei Maschinenraumlosen Anlagen die Evakuierung. Die Evakuierung muss aber manuell von aussen durch geschultes Personal getätigt werden. Lift AG Anlagen verfügen über keine automatische Evakuierung.
Ist kein Notstromaggregat im Gebäude vorhanden, kann es vorkommen, dass der Aufzug aufgrund der Modellunterschiede, Jahrgang, Stand der Technik oder aus Sicherheitsgründen nach der Stromwiederaufnahme stehen bleibt. Tritt dieser Fall bei Ihrem Aufzug ein, so muss der Störungsdienst avisiert werden.
Bei geplanten Stromunterbrüchen sollte der Betreiber die Anlage vorgängig sperren, damit die Anlage während dieser Zeit nicht benutzt werden kann.