Service & Unterhalt

Mit der präventiven Wartung erhöhen Sie die Sicherheit und die Werterhaltung Ihres Aufzugs respektive des gesamten Bauwerks. Selbstverständlich halten wir die geltenden Normen und Vorschriften über die Instandhaltung und Wartung von Aufzugsanlagen ein.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Service

Lift steht? Kein Problem, wir sind für Sie da, immer, Tag und Nacht.

Servicevertragsarten

Basis
ohne Störung

Standard

Vollservice
All-Inclusive

Wartungsarbeiten nach Normen
Regelmässige Inspektionen vor Ort und grundlegende Wartungs- und Unterhaltsarbeiten.
Technischer Support und Beratung
Unsere Spezialisten stehen für technische Auskünfte telefonisch zur Verfügung.
Störungsbehebung
24 Stunden pro Tag / 365 Tage im Jahr.
Inspektion und Sicherheit
Relevante Teile und Sicherheitsvorrichtungen werden gründlich geprüft.
Reinigung und Schmierung
Bauteile werden gereinigt. Schmiermaterial ist inklusive.
Reparaturarbeiten
Inkl. Reparaturen werden durch unsere Reparaturabteilung ausgeführt.
Ersatzteile
Inkl. Reinigung, Lieferung und Entsorgung von Ersatzteilen.
Verschleisskomponenten
Präventiver Ersatz und Austausch von Verschleisskomponenten für maximale Verfügbarkeit.

Wir bieten verschiedene Vertragsarten an (Standard und Vollservice), welche sich in den inkludierten Services unterscheiden. Besuchen Sie unsere Webseite mit einem Tablet oder PC, um an dieser Stelle einen Vergleich der Services zu sehen.

Reparaturarbeiten vom Lift-Profi

Wir reparieren Ihren Aufzug und versprechen Ihnen kurze Stillstandzeiten dank der guten Ersatzteilverfügbarkeit.

In unserem Vollservicevertrag sind Reparaturen inklusive.

Benötigen Sie eine Reparatur an Ihrem Aufzug?
Nach der Bestandesaufnahme unterbreiten wir Ihnen gerne unser Angebot.

Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin.

Autoflotte
Die-Wartung-eine-unserer-groessten-Staerken

Die Entwicklung in der mobilen Datenübertragung benötigt immer mehr Netzkapazität. Daher machen die Netzanbieter den nächsten Schritt und werden per Ende 2025 das 3G Netz abschalten.

Ihr Lift-Notrufsystem ist davon betroffen. Ein Umbau ist unumgänglich, damit die vertraglichen Leistungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen rund um das Lift-Notrufsystem gewährleistet sind. Ohne Anpassung wird der Notruf nicht mehr funktionieren.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage www.swisscom.ch/3G. Das 4G-Mobilfunknetz (LTE) trägt die Hauptlast des mobilen Datenverkehrs und ermöglicht hohe Datenübertragung sowie optimale Sprachtelefonie mit hoher Netzabdeckung. Bei der Maschinenkommunikation ist die 4G-Technologie der aktuelle Standard. Das Ende von 4G ist heute noch nicht absehbar. 

Wünschen Sie eine Offerte für die Umrüstung auf 4G? 

Häufig gestellte Fragen

Für die Sicherheit von Aufzügen, für ihre Lebensdauer und Werterhaltung ist der Eigentümer verantwortlich. Er hat von Gesetzes wegen für eine regelmässige Wartung der Anlage zu sorgen.

Da in der Schweiz rund 170’000 Aufzüge in Betrieb sind, ist die Durchführung von Wartungsarbeiten eine komplexe Herausforderung.

Dem Störungsdienst vertrauen.
Das Wichtigste ist Ruhe zu bewahren und die Notruf-Taste zu drücken. Sie funktioniert nämlich immer, da sie wie die Notbeleuchtung in der Kabine über das Notstromsystem des Lifts versorgt wird.

Die Störungszentrale sorgt für die schnellstmögliche Befreiung und greift dafür auf ein Netzwerk von Servicetechnikern, Haustechnikern und im Notfall auf die Feuerwehr zurück.
Steht die Anlage bei einem Stromunterbruch ungefähr auf der Etage, kann die Kabinentüre von innen geöffnet werden. Ist dies nicht der Fall, braucht es eine Intervention durch die Lift AG oder durch geschultes Personal vor Ort.

Selbstbefreiung durch Aufbrechen der Kabinen- oder Schachttüren – davon raten wir strikte ab!

Während dem Stromausfall bleiben die Aufzüge stehen.
Die eingebauten Akkus/USV übernehmen bei einem Stromunterbruch die Einspeisung der Alarmierung, respektive bei Maschinenraumlosen Anlagen die Evakuierung. Die Evakuierung muss aber manuell von aussen durch geschultes Personal getätigt werden. Lift AG Anlagen verfügen über keine automatische Evakuierung.
Ist kein Notstromaggregat im Gebäude vorhanden, kann es vorkommen, dass der Aufzug aufgrund der Modellunterschiede, Jahrgang, Stand der Technik oder aus Sicherheitsgründen nach der Stromwiederaufnahme stehen bleibt. Tritt dieser Fall bei Ihrem Aufzug ein, so muss der Störungsdienst avisiert werden.

Bei geplanten Stromunterbrüchen sollte der Betreiber die Anlage vorgängig sperren, damit die Anlage während dieser Zeit nicht benutzt werden kann.

Nein, grundsätzlich sind aufzugsfremde Installationen im Aufzugsschacht nicht erlaubt.

Besteht keine verhältnismässige Möglichkeit, die Fremdleitung ausserhalb des Aufzugsschachtes zu installieren und der Aufzug in allen Betriebsarten nicht durch die Fremdinstallation beeinträchtigt wird, muss das geplante Vorhaben zwingend durch einen behördlichen Brandschutzexperten geprüft werden. Zudem muss eine Bescheinigung über eine EMV Verträglichkeit der Fremdinstallation vorliegen.

Wir verweisen hierbei auf die folgenden Merkblätter:

Hochbaudepartement der Stadt Zürich

Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie Swissolar

Verband Schweizerischer Aufzugsunternehmen VSA

Eidg. Inspektorat für Aufzüge SVTI