Professioneller Service und Reparatur für Aufzüge
Mit der präventiven Wartung erhöhen Sie nur die Sicherheit, sondern auch die Werterhaltung Ihres Aufzugs und des gesamten Bauwerks. Eine regelmässige und fachgerechte Wartung sorgt dafür, dass Ihre Aufzugsanlage zuverlässig und sicher funktioniert.
Unsere Dienstleistungen entsprechen stets den geltenden Normen und Vorschriften für die Instandhaltung von Aufzügen in der Schweiz. So stellen wir sicher, dass Ihre Anlage den höchsten Standards gerecht wird und langfristig in einwandfreiem Zustand bleibt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Gut ausgebautes Servicenetz in der gesamten Deutschschweiz
- Schneller Einsatz bei Störungen
- Hohe Verfügbarkeit der Ersatzteile
- Kurze Ausfallzeiten der Anlage
- Freundliche und hilfsbereite Servicetechniker mit langjähriger Erfahrung
- Sämtliche Arbeiten werden durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt
- 24/7 Störungsdienst
- Längere Lebensdauer und garantierte Sicherheit der Anlage
- Keine versteckten Leistungsausschlüsse im Kleingedruckten
- Attraktive Pauschalpreise für die SIM-Karten Ihrer Notsprecheinrichtung
Servicevertragsarten
Basis
ohne Störung
Standard
Vollservice
All-Inclusive
Regelmässige Inspektionen vor Ort und grundlegende Wartungs- und Unterhaltsarbeiten.
Unsere Spezialisten stehen für technische Auskünfte telefonisch zur Verfügung.
24 Stunden pro Tag / 365 Tage im Jahr.
Relevante Teile und Sicherheitsvorrichtungen werden gründlich geprüft.
Bauteile werden gereinigt. Schmiermaterial ist inklusive.
Inkl. Reparaturen werden durch unsere Reparaturabteilung ausgeführt.
Inkl. Reinigung, Lieferung und Entsorgung von Ersatzteilen.
Präventiver Ersatz und Austausch von Verschleisskomponenten für maximale Verfügbarkeit.
Wir bieten verschiedene Vertragsarten an (Standard und Vollservice), welche sich in den inkludierten Services unterscheiden. Besuchen Sie unsere Webseite mit einem Tablet oder PC, um an dieser Stelle einen Vergleich der Services zu sehen.
Reparaturarbeiten vom Lift-Profi
Wir reparieren Ihren Aufzug und versprechen Ihnen kurze Stillstandzeiten dank der guten Ersatzteilverfügbarkeit.
- Ersetzen von mechanischen Verschleissteilen (Tragseile, Treibscheibe, Seilumlenkrollen, Führungsrollen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Führungsschuheinlagen usw.)
- Revision der Aufzugsmaschine (Elektromotor / Getriebe / Bremssystem)
- Instandhaltung Aufzugssteuerung (Ersetzen von Steuerungskomponente)
- Hydraulikrevision (Ventilblock / Hydraulikzylinder / Hydraulikleitungen)
- Türantrieb-Umbauten
- Designveränderungen (Kabinenauskleidung, Beleuchtung, Tableaus, Kabinenbodenbelag)
- Einbau Notsprecheinrichtung
- Nachrüstung Badgesteuerung
- Nachrüstung Brandmeldeanlage
- Generalreinigung (Baureinigung, Glasschachtreinigung)
- Versetzen von Schlüsseltresor (Schlüsseldeponierung)
- Anpassungen gemäss ESBA
- Bestandesaufnahme
In unserem Vollservicevertrag sind Reparaturen inklusive.
Benötigen Sie eine Reparatur an Ihrem Aufzug?
Nach der Bestandesaufnahme unterbreiten wir Ihnen gerne unser Angebot.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin.
Liftwissen – alle Antworten auf deine Fragen
Für die Sicherheit von Aufzügen, für ihre Lebensdauer und Werterhaltung ist der Eigentümer verantwortlich. Er hat von Gesetzes wegen für eine regelmässige Wartung der Anlage zu sorgen.
Da in der Schweiz rund 170’000 Aufzüge in Betrieb sind, ist die Durchführung von Wartungsarbeiten eine komplexe Herausforderung.
Vertrauen Sie dem Störungsdienst.
Bewahren sie Ruhe und betätigen Sie die Notruftaste. Sie funktioniert immer – genauso wie die Notbeleuchtung in der Kabine. Beide werden über das Not-Stromsystem des Lifts versorgt.
Die Mitarbeiter der Störungszentrale sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich aus dem Lift befreit werden. Sie greifen dafür auf ein Netzwerk an Servicetechnikern, Haustechnikern und im Notfall auf die Feuerwehr zurück.
Steht die Anlage bei einem Stromunterbruch ungefähr auf der Etage, kann die Kabinentüre von innen geöffnet werden. Ist dies nicht der Fall, braucht es eine Intervention durch die Lift AG oder durch geschultes Personal vor Ort.
Von einer Selbstbefreiung durch Aufbrechen der Kabinen- oder Schachttüren raten wir unbedingt ab!
Während einem Stromausfall bleiben Aufzüge stehen.
Eingebaute Akkus/USV übernehmen bei einem Stromunterbruch die Einspeisung der Alarmierung, respektive bei Maschinenraumlosen Anlagen die Evakuierung. Die Evakuierung muss aber manuell von aussen durch geschultes Personal getätigt werden. Lift AG Anlagen verfügen über keine automatische Evakuierung.
Ist kein Notstromaggregat im Gebäude vorhanden, kann es vorkommen, dass der Aufzug aufgrund der Modellunterschiede, Jahrgang, Stand der Technik oder aus Sicherheitsgründen nach der Stromwiederaufnahme stehen bleibt. Tritt dieser Fall bei Ihrem Aufzug ein, so muss der Störungsdienst avisiert werden.
Bei geplanten Stromunterbrüchen sollte der Betreiber die Anlage vorgängig sperren, damit die Anlage während dieser Zeit nicht benutzt werden kann.
Nein, grundsätzlich sind aufzugsfremde Installationen im Aufzugsschacht nicht erlaubt.
Besteht keine verhältnismässige Möglichkeit, die Fremdleitung ausserhalb des Aufzugsschachtes zu installieren und der Aufzug in allen Betriebsarten nicht durch die Fremdinstallation beeinträchtigt wird, muss das geplante Vorhaben zwingend durch einen behördlichen Brandschutzexperten geprüft werden. Zudem muss eine Bescheinigung über eine EMV Verträglichkeit der Fremdinstallation vorliegen.
Wir verweisen hierbei auf die folgenden Merkblätter:
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie Swissolar
Unter einem Liftservice versteht man alle Massnahmen, die den sicheren, gesetzeskonformen und störungsfreien Betrieb einer Aufzugsanlage sicherstellen. Dazu gehört vor allem die regelmässige Wartung, bei der sicherheitsrelevante Systeme wie die folgenden gründlich überprüft werden:
- Motor
- Steuerung
- Seile
- Türen
Zum Service gehört es ebenfalls, Störungen zu beheben und Reparaturen vorzunehmen. Um Ausfälle zu verhindern, tauschen die Servicetechniker ausserdem Bauteile aus, die zwar noch funktionstüchtig sind, aber deutlichen Verschleiss zeigen.
Grundsätzlich ist der Eigentümer der Liegenschaft dafür verantwortlich, dass eine Aufzugsanlage sicher betrieben und regelmässig gewartet wird.
Je nach Eigentumsform gelten folgende Zuständigkeiten:
- Bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern ist der Eigentümer des Gebäudes für die Durchführung des Liftservices verantwortlich.
- Bei einem Stockwerkeigentum (STWEG) liegt die Verantwortung bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Organisiert wird der Liftservice meist von der Hausverwaltung.
- Bei einer Mietliegenschaft muss der Vermieter sicherstellen, dass die Aufzugsanlage regelmässig gewartet wird.Mieter tragen keine direkte Verantwortung für den Liftservice; Wartungskosten können jedoch, je nach Mietvertrag, über die Nebenkosten weiterverrechnet werden.
Die Wartungspflicht ergibt sich unter anderem aus der Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 OR. Eigentümer haften für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Anlagen oder mangelhafter Unterhaltung entstehen. Sie besagt, dass der Eigentümer eines Gebäudes für Schäden haftet, die aufgrund fehlerhafter Anlagen oder mangelhafter Unterhaltung entstehen. Dazu kommen sicherheitstechnische Vorschriften der Kantone.
Das Gesetz schreibt keine fixe Wartungsfrequenz vor. Die Intervalle richten sich nach Herstellerangaben, Nutzungsintensität und kantonalen Vorschriften. Vielmehr ergeben sich die Wartungsintervalle durch die Intensität der Nutzung und die Angaben des Herstellers.
In der Praxis haben sich je nach Nutzung folgende Wartungsintervalle für den Liftservice etabliert:
- In kleineren Wohnhäusern mit moderater Nutzung werden in der Regel 4 bis 6 Wartungen pro Jahr durchgeführt. Das bedeutet, dass Servicetechniker etwa alle zwei bis drei Monate vor Ort sind.
- Bei Aufzügen mit durchschnittlicher Nutzung sind etwa 6 Wartungen pro Jahr üblich. Dadurch erfolgt eine Wartung ungefähr alle zwei Monate.
- In Gebäuden mit intensiver Nutzung – beispielsweise Geschäftsgebäuden, Spitäler oder Einkaufszentren – sind monatliche Wartungen sinnvoll, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb sicherzustellen.
Diese Intervalle stellen branchenübliche Richtwerte dar. Die tatsächliche Wartungshäufigkeit sollte immer an die konkrete Nutzung und die Empfehlungen des Herstellers angepasst werden.
Im Rahmen unseres Liftservices führen unsere Servicetechniker regelmässige Inspektionen der Aufzugsanlage vor Ort durch. Dabei prüfen sie wichtige Teile und Sicherheitsvorrichtungen und erledigen grundlegende Wartungs- und Unterhaltsarbeiten. Ausserdem reinigen und schmieren sie die entsprechenden Bauteile.
Die genannten Leistungen sind Teil des Basis-Servicevertrags. Den Basisvertrag bieten wir unseren Kunden ausschliesslich unter bestimmten Voraussetzungen an. Er beinhaltet darüber hinaus einen technischen Support per Telefon, aber keinen 24-Stunden Störungsdienst. Haben Sie also Fragen zu Ihrem Lift, dann sind unsere Mitarbeitenden gerne telefonisch für Sie da.
Die Störungsbehebung ist ein zentraler Bestandteil vom Liftservice. Unser 24-Stunden-Service ist jederzeit erreichbar. So ist rasche Hilfe bei Problemen mit dem Lift rund um die Uhr sichergestellt. Die Störungsbehebung gehört zu unserem Standard-Servicevertrag.
Um Ihrer Wartungspflicht vollends nachzukommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss unseres All-inclusive-Vertrags. Dann sind auch Reparaturarbeiten an Ihrer Liftanlage inklusive. Wir übernehmen nicht nur die Kosten für die benötigten Ersatzteile, sondern auch für deren Lieferung. Ausserdem entsorgen wir die gebrauchten Teile fachgerecht, sodass Sie sich auch darum nicht kümmern müssen.
Bestimmte Komponenten unterliegen einem erhöhten Verschleiss. Werden sie nicht rechtzeitig ersetzt, kann dies zu Ausfällen führen. Sie werden übermässig beansprucht und bergen daher die Gefahr eines Ausfalls. Schliessen Sie einen All-inclusive-Servicevertrag ab, dann tauschen unsere Mitarbeiter abgenutzte Bauteile aus. Dies geschieht präventiv, wenn bereits eine gewisse Abnutzung erkennbar ist, und verhindert einen möglichen Ausfall des Lifts.
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zu unserem Liftservice. Schreiben Sie uns dafür am besten per Kontaktformular an.
Die Kosten für den Liftservice hängen vor allem von diesen Faktoren ab:
- Art und Nutzung der Anlage
- Umfang des Services
- Preisgestaltung des Anbieters
Mit einem Servicevertrag der Lift AG werden Wartungsarbeiten automatisch geplant und regelmässig durchgeführt. Dadurch müssen Sie keine Termine vereinbaren oder Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Servicetechniker melden sich regelmässig bei Ihnen, um die notwendigen Wartungsarbeiten zu terminieren. Vor Ort prüfen sie die relevanten Teile und Sicherheitsvorrichtungen. Zudem steht Ihnen die Lift AG telefonisch für technische Auskünfte zur Verfügung.
Je nach Art des Servicevertrags profitieren Sie vom 24-Stunden Störungsdienst. Entscheiden Sie sich für den Vollservice-Vertrag, dann gehören auch Reparaturarbeiten zu den Leistungen mit dazu. Die benötigten Ersatzteile sind ebenso im Servicevertrag inbegriffen wie die Entsorgung der alten Teile. Darüber hinaus tauscht unser Team präventiv Verschleisskomponenten aus, um einen Ausfall des Lifts zu verhindern.
Für Fragen zu unseren Serviceverträgen stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.