Service & Unterhalt
Mit der präventiven Wartung erhöhen Sie nur die Sicherheit, sondern auch die Werterhaltung Ihres Aufzugs und des gesamten Bauwerks. Eine regelmässige und fachgerechte Wartung sorgt dafür, dass Ihre Aufzugsanlage zuverlässig und sicher funktioniert.
Unsere Dienstleistungen entsprechen stets den geltenden Normen und Vorschriften für die Instandhaltung von Aufzügen in der Schweiz. So stellen wir sicher, dass Ihre Anlage den höchsten Standards gerecht wird und langfristig in einwandfreiem Zustand bleibt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Gut ausgebautes Servicenetz in der gesamten Deutschschweiz
- Schneller Einsatz bei Störungen
- Hohe Verfügbarkeit der Ersatzteile
- Kurze Ausfallzeiten der Anlage
- Freundliche und hilfsbereite Servicetechniker mit langjähriger Erfahrung
- Sämtliche Arbeiten werden durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt
- 24/7 Störungsdienst
- Längere Lebensdauer und garantierte Sicherheit der Anlage
- Keine versteckten Leistungsausschlüsse im Kleingedruckten
- Attraktive Pauschalpreise für die SIM-Karten Ihrer Notsprecheinrichtung
Servicevertragsarten
Basis
ohne Störung
Standard
Vollservice
All-Inclusive
Regelmässige Inspektionen vor Ort und grundlegende Wartungs- und Unterhaltsarbeiten.
Unsere Spezialisten stehen für technische Auskünfte telefonisch zur Verfügung.
24 Stunden pro Tag / 365 Tage im Jahr.
Relevante Teile und Sicherheitsvorrichtungen werden gründlich geprüft.
Bauteile werden gereinigt. Schmiermaterial ist inklusive.
Inkl. Reparaturen werden durch unsere Reparaturabteilung ausgeführt.
Inkl. Reinigung, Lieferung und Entsorgung von Ersatzteilen.
Präventiver Ersatz und Austausch von Verschleisskomponenten für maximale Verfügbarkeit.
Wir bieten verschiedene Vertragsarten an (Standard und Vollservice), welche sich in den inkludierten Services unterscheiden. Besuchen Sie unsere Webseite mit einem Tablet oder PC, um an dieser Stelle einen Vergleich der Services zu sehen.
Reparaturarbeiten vom Lift-Profi
Wir reparieren Ihren Aufzug und versprechen Ihnen kurze Stillstandzeiten dank der guten Ersatzteilverfügbarkeit.
- Ersetzen von mechanischen Verschleissteilen (Tragseile, Treibscheibe, Seilumlenkrollen, Führungsrollen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Führungsschuheinlagen usw.)
- Revision der Aufzugsmaschine (Elektromotor / Getriebe / Bremssystem)
- Instandhaltung Aufzugssteuerung (Ersetzen von Steuerungskomponente)
- Hydraulikrevision (Ventilblock / Hydraulikzylinder / Hydraulikleitungen)
- Türantrieb-Umbauten
- Designveränderungen (Kabinenauskleidung, Beleuchtung, Tableaus, Kabinenbodenbelag)
- Einbau Notsprecheinrichtung
- Nachrüstung Badgesteuerung
- Nachrüstung Brandmeldeanlage
- Generalreinigung (Baureinigung, Glasschachtreinigung)
- Versetzen von Schlüsseltresor (Schlüsseldeponierung)
- Anpassungen gemäss ESBA
- Bestandesaufnahme
In unserem Vollservicevertrag sind Reparaturen inklusive.
Benötigen Sie eine Reparatur an Ihrem Aufzug?
Nach der Bestandesaufnahme unterbreiten wir Ihnen gerne unser Angebot.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin.
Die Abschaltung des 3G-Netzes bis Ende 2025 erfordert eine Umrüstung Ihrer Lift-Notrufsysteme. Da das 3G-Netz durch die Netzbetreiber eingestellt wird, ist ein Upgrade auf die 4G-Technologie (LTE) unverzichtbar, um die gesetzlichen Anforderungen und vertraglichen Leistungen weiterhin zu gewährleisten. Ohne diese Anpassung wird der Lift-Notruf nicht mehr funktionsfähig sein.
Das 4G-Mobilfunknetz bietet nicht nur eine hohe Datenübertragungsrate, sondern ist auch der Standard für Maschinenkommunikation mit zuverlässiger Netzabdeckung und optimaler Sprachtelefonie. Aktuell gibt es keine Pläne zur Einstellung des 4G-Netzes, was es zur zukunftssicheren Wahl für Ihre Aufzugsanlagen macht.
Alle relevanten Informationen zur 3G-Abschaltung finden Sie unter www.swisscom.ch/3G.
Jetzt handeln! Fordern Sie noch heute Ihre Offerte für die Umrüstung auf 4G an und stellen Sie sicher, dass Ihr Lift-Notrufsystem weiterhin zuverlässig funktioniert.
Häufig gestellte Fragen
Für die Sicherheit von Aufzügen, für ihre Lebensdauer und Werterhaltung ist der Eigentümer verantwortlich. Er hat von Gesetzes wegen für eine regelmässige Wartung der Anlage zu sorgen.
Da in der Schweiz rund 170’000 Aufzüge in Betrieb sind, ist die Durchführung von Wartungsarbeiten eine komplexe Herausforderung.
Vertrauen Sie dem Störungsdienst.
Bewahren sie Ruhe und betätigen Sie die Notruftaste. Sie funktioniert immer – genauso wie die Notbeleuchtung in der Kabine. Beide werden über das Not-Stromsystem des Lifts versorgt.
Die Mitarbeiter der Störungszentrale sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich aus dem Lift befreit werden. Sie greifen dafür auf ein Netzwerk an Servicetechnikern, Haustechnikern und im Notfall auf die Feuerwehr zurück.
Steht die Anlage bei einem Stromunterbruch ungefähr auf der Etage, kann die Kabinentüre von innen geöffnet werden. Ist dies nicht der Fall, braucht es eine Intervention durch die Lift AG oder durch geschultes Personal vor Ort.
Von einer Selbstbefreiung durch Aufbrechen der Kabinen- oder Schachttüren raten wir unbedingt ab!
Während einem Stromausfall bleiben Aufzüge stehen.
Eingebaute Akkus/USV übernehmen bei einem Stromunterbruch die Einspeisung der Alarmierung, respektive bei Maschinenraumlosen Anlagen die Evakuierung. Die Evakuierung muss aber manuell von aussen durch geschultes Personal getätigt werden. Lift AG Anlagen verfügen über keine automatische Evakuierung.
Ist kein Notstromaggregat im Gebäude vorhanden, kann es vorkommen, dass der Aufzug aufgrund der Modellunterschiede, Jahrgang, Stand der Technik oder aus Sicherheitsgründen nach der Stromwiederaufnahme stehen bleibt. Tritt dieser Fall bei Ihrem Aufzug ein, so muss der Störungsdienst avisiert werden.
Bei geplanten Stromunterbrüchen sollte der Betreiber die Anlage vorgängig sperren, damit die Anlage während dieser Zeit nicht benutzt werden kann.
Nein, grundsätzlich sind aufzugsfremde Installationen im Aufzugsschacht nicht erlaubt.
Besteht keine verhältnismässige Möglichkeit, die Fremdleitung ausserhalb des Aufzugsschachtes zu installieren und der Aufzug in allen Betriebsarten nicht durch die Fremdinstallation beeinträchtigt wird, muss das geplante Vorhaben zwingend durch einen behördlichen Brandschutzexperten geprüft werden. Zudem muss eine Bescheinigung über eine EMV Verträglichkeit der Fremdinstallation vorliegen.
Wir verweisen hierbei auf die folgenden Merkblätter:
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie Swissolar