Aufzugsfirmen Schweiz: Ganz nach ihrem Bedarf und Schweizer Qualität
Wenn es um den Einbau eines Aufzugs geht, dann sollte man sich ausschliesslich an eine Fachfirma wenden. Aufzugsfirmen in der Schweiz sind die richtigen Ansprechpartner dafür. Wer Aufzüge montiert, muss nicht nur über handwerkliches Geschick verfügen. Daneben ist auch ein umfassendes Wissen rund um die Planung sowie die zukünftige Nutzung von elektrischen Installationen und Elektrotechnik wichtig.
Häufig beschäftigen Aufzugsfirmen in der Schweiz Aufzugsmonteure mit einer entsprechenden Ausbildung. Meistens sind es gelernte Elektriker oder Metallbauer mit einer Aus- und Weiterbildung, es können aber auch Quereinsteiger sein, die dank einer fundierten Einarbeitung den Beruf ausüben können. Häufig findet man auch gelernte Mechatroniker unter den Aufzugsmonteuren. Bei der Lift AG setzen wir uns mit einem starken Team und regelmässigen Weiterbildungen für die Bedürfnisse unserer Kunden ein.
Warum sind Aufzüge notwendig?
Im Laufe seines Lebens nutzt fast jeder Mensch hin und wieder oder sogar regelmässig einen Aufzug. Aufzüge werden dann eingesetzt, wenn es um die Überwindung von Höhendifferenzen geht. Treppen können eine Alternative sein, allerdings bieten Aufzüge einen wesentlich höheren Komfort.
Welche Vorteile ein Lift bietet, hängt unter anderem vom Einsatzort ab. Ein Personenaufzug ermöglicht beispielsweise den Transport von Personen über mehrere Stockwerke hinweg. Ein Lastenaufzug dient der reibungslosen Abwicklung logistischer Prozesse. Auch der Transport von Patienten in Krankenbetten sowie von Menschen im Rollstuhl wird durch Aufzüge oftmals erst ermöglicht.
Ganz allgemein bietet der Einsatz einer Liftanlage folgende Vorteile:
- Mehr Komfort in Wohn- und Geschäftsgebäuden für Bewohner, Mitarbeiter, Besucher und Kunden
- Erleichterung des Lastentransports
- Einfacherer Transport von Kinderwagen
- Barrierefreies Wohnen und Arbeiten im Alter und bei körperlichen Einschränkungen
- Einfach zu bedienen
- Steigert Wert und Attraktivität einer Immobilie
Aufzugsfirmen in der Schweiz wie die Lift AG unterstützen Sie gerne bei der Planung einer individuellen Aufzugsanlage für Ihr Gebäude. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr über die Vorteile eines Aufzugs und die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten erfahren möchten.
Was bieten Aufzugsfirmen in der Schweiz?
Wer sich über Aufzugsfirmen in der Schweiz informiert, kommt an der Lift AG nicht vorbei. Wir bieten unseren Kunden umfassende Leistungen rund um Aufzüge. Als professionelle Aufzugsfirma bauen wir Aufzüge für verschiedene Gebäudearten. Zu unseren Angeboten gehören:
- Wohnhausaufzüge
- Geschäftshausaufzüge
- Bettenaufzüge
- Serviceaufzüge
- Warenaufzüge
- Autoaufzüge
- Spezialaufzüge
Unsere Kunden können bei uns zwischen verschiedenen Aufzugstypen wählen. Zur Auswahl stehen die Linien ECO, MODULO und WORK.
Welche Vorteile haben Aufzugsfirmen in der Schweiz?
Welche Vorteile Aufzugsfirmen in der Schweiz bieten, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Bei einem traditionellen Familienunternehmen wie der Lift AG sind Sie bestens aufgehoben, wenn Sie Wert auf Qualität und langjährige Erfahrung legen. Umfassende Serviceleistungen gehören ebenfalls zu unserem Angebot. Werden Aufzüge regelmässig präventiv gewartet, so trägt dies zur Sicherheit und Werterhaltung bei.
Folgende Vorteile erwarten Sie bei einer Aufzugsfirma wie der Lift AG noch:
- Schneller Störungsdienst
- Hohe Ersatzteilverfügbarkeit
- Geringe Ausfallzeiten der Liftanlage
- Erfahrene Aufzugsmonteure und Servicetechniker
- Freundlichkeit und Kundenservice werden grossgeschrieben
- Qualifiziertes Fachpersonal für alle Serviceleistungen
- Störungsdienst rund um die Uhr
- Servicenetz in der gesamten Deutschschweiz
- Längere Lebensdauer und eine höhere Sicherheit durch regelmässige Wartungsarbeiten
Sollte der Aufzug einmal ausfallen, ist das für eine Schweizer Aufzugsfirma wie die Lift AG kein Problem. Wir sind im Störungsfall 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche für unsere Kunden da.
Gesetzliche Grundlagen müssen eingehalten werden
Aufzüge dürfen in der Schweiz nur unter bestimmten Bedingungen in Verkehr gebracht werden. Es müssen hohe Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden. Geregelt sind diese Anforderungen in der Aufzugsverordnung und der Maschinenverordnung. Wenn man neue Anlagen in Verkehr bringen möchte, müssen zudem die kantonalen Bauvorschriften beachtet werden.
Je nach Ausgangssituation muss auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) beachtet werden. In Artikel 3 unterscheidet man zwischen drei Kategorien, bei denen bestimmte bauliche Bedingungen erfüllt sein müssen:
- Anlagen und Bauten, die öffentlich zugänglich sind
- Wohngebäude, die mehr als acht Wohneinheiten haben
- Gebäude, in denen mehr als 50 Arbeitsplätze untergebracht sind
Sind Anlagen oder Gebäude öffentlich zugänglich, so muss gewährleistet sein, dass sie über eine behindertengerechte Nutzbarkeit verfügen. Öffentlich zugängliche Bereiche müssen auch mit dem Rollstuhl erreichbar sein.
Hat ein Wohngebäude mehr als acht Wohneinheiten, so muss der Zugang zum Gebäude wie zu den einzelnen Wohnungen sichergestellt werden. Es besteht daher die Pflicht, alle Stockwerke, auf denen sich Wohnungen befinden, durch eine rollstuhlgängige Liftanlage zu erschliessen.
Zudem müssen Aufzugsfirmen in der Schweiz die Brandschutznormen sowie die Brandschutzrichtlinien und Prüfbestimmungen kennen. Wer einen erfahrenen Partner an seiner Seite wünscht, ist bei der Lift AG in guten Händen. Dank jahrzehntelanger Erfahrung verfügen wir über ein umfassendes Know-how rund um die Sicherheitsbestimmungen für Aufzüge.
Aufzugsfirmen in der Schweiz: Lassen Sie sich beraten
Sie interessieren sich für Aufzüge und möchten sich an Aufzugsfirmen in der Schweiz wenden? Wir von der Lift AG sind gerne für Sie da und beraten Sie individuell. Nutzen Sie für Ihre Anfrage direkt unser Kontaktformular.
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