Geschäftshausaufzüge

Geschäftshausaufzüge sind so ausgelegt, dass sie die maximale Betriebssicherheit, Effizienz und Robustheit bei hohem Personenverkehr bieten. Dabei erleichtern sie Personen mit eingeschränkter Mobilität die Zugänglichkeit und sorgen für einen besonders hohen Beförderungskomfort.

Geschäftshausaufzüge sind erhältlich in der Ausführung «ECO» oder «MODULO».

ECO

Modelle
1015 | 1016 | 1018 | 1019

  320–2500 kg | 4–32 Personen
   bis 32 Haltestellen
 0.6 m/s | 1.0 m/s | 1.6 m/s
  Geschäftshäuser | Einkaufszentren

MODULO Made in Regensdorf

Modelle
C100 | C200

  bis 2500 kg | 4–32 Personen
  individuell planbar
 individuell planbar 
  Geschäftshäuser | Einkaufszentren

LIFTPLANER

Mit dem Liftplaner erhalten Sie in wenigen Schritten die passenden Planungsdaten zum Download. 

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ECO Technische Daten

MODULO Technische Daten

ECO Designlösungen

Unsere Modelle für Geschäftshäuser

eco 1015
eco1016
eco 1018
Wohnhausaufzüge

Liftwissen - alle Antworten auf deine Fragen

Als Geschäftshaus wird eine Immobilie bezeichnet, die für geschäftliche Zwecke genutzt wird, zum Beispiel:

  • Bürogebäude 
  • Ladengeschäft 
  • Einkaufszentrum 
  • Hotelkomplex

Auch Arztpraxen und Anwaltskanzleien fallen in die Kategorie der Geschäftshäuser. Ebenso können Ämter hinzugezählt werden, auch wenn die dort betriebenen Tätigkeiten nicht primär einem geschäftlichen Zweck dienen.

In Geschäftsgebäuden herrscht stets ein reger Personenverkehr. Dabei handelt es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie um Kunden und Geschäftspartner, die das Geschäftshaus frequentieren, sei es um ihre Büros oder Geschäftsräume zu erreichen.

Hat das Gebäude mehrere Etagen, dann ist es unverzichtbar, dass es mindestens einen Aufzug gibt. Solche Geschäftshausaufzüge haben vor allem den Vorteil, dass sie ihre Nutzer bequem in ein anderes Stockwerk bringen. Es bleibt diesen dadurch erspart, Treppen zu steigen und macht das Gebäude barrierefrei.

Notwendig sind Geschäftshausaufzüge, um das Gebäude barrierefrei zu gestalten. Personen mit Bewegungseinschränkungen sind auf einen Aufzug angewiesen, um sämtliche Bereiche des Gebäudes problemlos zu erreichen. Dies gilt sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden.

Auch Eltern mit Kinderwagen können sich dank eines Geschäftshausaufzugs im Gebäude bewegen. Dies gilt ebenso für Kunden, die in einem mehrstöckigen Ladengeschäft oder einem Einkaufszentrum grössere Produkte erwerben. Damit sie diese nicht durch das Treppenhaus tragen müssen, hilft ihnen ein Aufzug.

Wer eine Aufzugsanlage betreibt, der ist laut Gesetz dafür verantwortlich, dass sie kein Sicherheitsrisiko darstellt. So ist der Betreiber verpflichtet, regelmässige Wartungen an der Anlage durchführen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann macht er sich strafbar.

Damit der Betreiber die Wartung ordnungsgemäss durchführen lassen kann, erhält er vom Hersteller der Liftanlage die entsprechenden Dokumentationen. Zudem wird ihm die Betriebsanleitung ausgehändigt. Somit weiss er, wie mit der Anlage umzugehen ist.

Wenn Sie Geschäftshausaufzüge von der Lift AG erwerben und installieren lassen, können Sie ebenso eine regelmässige Wartung mit uns vereinbaren. Auch wenn Sie eine Liftanlage von einem anderen Hersteller betreiben, sind wir gerne für Sie da. Unsere Mitarbeiter verfügen über die entsprechende Erfahrung, mit Anlagen anderer Unternehmen umzugehen. Dank unserer Services ist auch dabei eine maximale Sicherheit gewährleistet.

Ein Geschäftshausaufzug muss jederzeit reibungslos funktionieren. Er muss die Nutzer zuverlässig an ihr Ziel bringen und darf dabei zu keiner Zeit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grund folgen Aufzugsanlage diversen Sicherheitsvorschriften.

Dazu gehört beispielsweise, dass sie über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung verfügen muss. Sie ist meist durch Akkus gewährleistet, die sicherstellen, dass bei einem Stromausfall die Alarmierung des Störungsdienstes möglich ist. Dadurch können sich Personen, die sich im stillstehenden Aufzug befinden, bemerkbar machen. Bei maschinenraumlosen Anlagen ermöglicht die unterbrechungsfreie Stromversorgung die Evakuierung.

Die rechtlichen Vorgaben für den Betrieb einer Liftanlage liefert die Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen. Sie gibt beispielsweise vor, unter welchen Bedingungen Anlagen wie Geschäftshausaufzüge überhaupt in Betrieb genommen werden dürfen.

Zu beachten sind auch die Brandschutzvorschriften. Sie werden von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) aufgestellt.

Nicht zuletzt müssen Geschäftshausaufzüge barrierefrei sein. Der Verband Schweizerischer Aufzugsunternehmen (VSA) hat einen Leitfaden für hindernisfreies Bauen erstellt. Er beinhaltet die gültigen Normen und Verordnungen.

Geschäftshausaufzüge sollten regelmässig gewartet werden, damit ihre Funktionalität stets gegeben ist. Dafür bieten wir von der Lift AG einen umfassenden Service an. Sie profitieren dabei von unserem gut ausgebauten Netzwerk aus Servicetechnikern, die Ihnen in der gesamten Deutschschweiz zur Verfügung stehen.

Unsere Mitarbeiter und Partner sind bestens ausgebildet und verfügen über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Geschäftshausaufzügen. Indem Sie Ihre Aufzugsanlagen regelmässig warten lassen, minimieren Sie das Risiko von Ausfällen und Störungen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen Servicevertrag abzuschliessen. Dadurch sind wir für regelmässige Wartungsarbeiten nach Normen für Sie zur Stelle. Zudem beinhalten die Verträge weitere Dienstleistungen.

Im Basisvertrag ist neben den Wartungsarbeiten auch die Reinigung und Schmierung von relevanten Bauteilen der Anlage enthalten. Zudem überprüfen wir Verschleissteile und geben Ihnen Hinweise, wann es Zeit ist, sie austauschen zu lassen. Zum Basisvertrag gehört auch ein technischer Support. Dabei stehen Ihnen unsere Spezialisten per Telefon für Fragen zur Verfügung.

Unser Standardvertrag beinhaltet die gleichen Leistungen wie der Basisvertrag. Dazu kommt die Rund-um-die-Uhr-Störungsbehebung. Wir sind bei einer Störung an Ihrer Anlage 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr für Sie erreichbar.

Mit dem Vollservice sind Sie komplett abgesichert, was den Support durch unser Team angeht. Sie erhalten nicht nur die Dienstleistungen der beiden anderen Verträge. Auch sind Reparaturarbeiten an Ihrer Aufzugsanlage in der Servicegebühr inbegriffen. Die Kosten für die Ersatzteile werden von uns übernommen, ebenso wie ihre Lieferung sowie die Entsorgung der gebrauchten Teile.

Im Rahmen des Vollservice kümmern wir uns darum, dass Verschleissteile frühzeitig ausgetauscht werden. Sollte sich abzeichnen, dass die Teile bald das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, ersetzen wir sie durch neue Komponenten. Durch dieses Vorgehen ist ein Ausfall aufgrund von Verschleissteilen so gut wie ausgeschlossen.