
Wer einen Lift benutzt, der erwartet, dies auf sichere Weise tun zu können. Vor allem in Verbindung mit den Themen Aufzüge und Brandschutz ist höchste Vorsicht geboten. Verschiedene Systeme und Materialien sorgen dafür, dass die Gefahr von Zwischenfällen minimal ist. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, können im Gebäudemanagement eingebundene Steuerungszusätze helfen.
Im Folgenden erfahren Sie, wie Brände in Aufzügen verhindert werden und was im Notfall geschieht.
Gesetzliche Anforderungen an den Brandschutz in Aufzügen
Es gibt verschiedene normative Grundlagen zu Aufzügen und zum Brandschutz. Folgende Regelungen sind schweizweit gültig:
- Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
- Europäisch gültige Normenreihe SN EN 81
Dazu können zusätzliche Anforderungen kommen, die von den Kantonen erlassen wurden.
Für Aufzüge und den Brandschutz ist schweizweit insbesondere die Richtlinie VKF 23-15 «Beförderungsanlagen» von Bedeutung. Sie legt fest, worauf bei Bau und Montage von Liftanlagen in Bezug auf den Brandschutz zu achten ist.
Der Aufzugsschacht muss den gleichen Feuerwiderstand wie der Brandabschnitt aufweisen, den er durchdringt – mindestens jedoch EI30. Aufzugsschachttüren müssen aus Baustoffen der RF1 ausgeführt sein. Türen, die unmittelbar in die Nutzungseinheit führen, müssen den Feuerwiderstand E 30, bei grosser Brandbelastung (über 1‘000 MJ/m² in den Räumen) E 60 erfüllen. In vielen Gebäuden mit erhöhten Brandschutzanforderungen erfolgt der Zugang zum Lift nicht direkt aus Nutzungseinheiten, sondern über einen brandgesicherten Vorraum oder eine Schleuse.
Die europäisch gültige Normenreihe SN EN 81 legt ebenfalls Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen fest. Unter anderem umfasst sie das Verhalten von Aufzügen im Brandfall. Auch die Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren wird in der Normenreihe thematisiert.
Feuerresistente Materialien und Notfallsysteme im Fokus
Der Brandschutz bei Aufzügen wird auf baulicher und auf technischer Ebene umgesetzt.
Baulicher Brandschutz durch Wahl der Materialien
Der bauliche Brandschutz stellt sicher, dass ein Aufzug nicht zur Brand- oder Rauchschneise wird. Zudem soll er verhindern, dass sich das Feuer über den Schacht ausbreitet. Der bauliche Brandschutz umfasst sowohl die Verwendung feuerresistenter Materialien als auch die Konstruktion des Lifts.
Baustoffe und Bauteile werden gemäss ihren brandschutztechnischen Eigenschaften kategorisiert. Baustoffe werden in die folgenden 4 Brandverhaltensgruppen eingeteilt:
- RF1: kein Brandbeitrag (zum Beispiel Glas, Beton, Gips)
- RF2: geringer Brandbeitrag (zum Beispiel Kunststoffe, Eichenholz und brandschutzbehandelte Stoffe)
- RF3: zulässiger Brandbeitrag (zum Beispiel die meisten Holzsorten)
- RF4: unzulässiger Brandbeitrag (zum Beispiel Papier, Karton und Holzspäne)
Die Wände eines Aufzugsschachts müssen aus Materialien bestehen, die der Brandverhaltensgruppe RF1 angehören. Aufzugsschächte aus brennbaren Bauprodukten sind schachtseitig mit Baustoffen der RF1 zu bekleiden.
Bauteile werden aus Baustoffen hergestellt und sind durch ihren Feuerwiderstand definiert. Grundsätzlich setzt sich dieser wie folgt zusammen:
- R (Tragfähigkeit)
- E (Raumabschluss)
- I (Wärmedämmung)
Auf die Buchstabenkombination folgt ein Zahlenwert, der zeigt, wie viele Minuten das Bauteil die entsprechende Anforderung erfüllt. Ein Bauteil mit dem Feuerwiderstand EI30 verhindert somit 30 Minuten lang, dass bei einem Brand Flammen auf benachbarte Räume übergreifen. Ebenso lange hält es die Hitze von umgebenden Bereichen fern.
Aufzugsschachttüren müssen aus Baustoffen der RF1 ausgeführt sein. Je nach Gebäude sind vor den Schachtzugängen Vor- bzw. Brandschutztüren mit einem Feuerwiderstand von mindestens EI30, teilweise EI60, erforderlich. Auch die Schachtwände müssen mindestens den Bedingungen von EI30 entsprechen. Ausserdem müssen sie die gleiche Feuerwiderstandsdauer aufweisen wie die angrenzenden Bauteile.
Technischer Brandschutz durch moderne Notfallsysteme
Die im Gebäudemanagement eingebundenen Steuerungszusätzesind essenziell, um Personen im Brandfall zu schützen und die Feuerwehr bei ihrem Einsatz zu unterstützen.
Aufzüge, die in Hochhäusern, Beherbergungsbetrieben, Verkaufsgeschäften oder in Bauten und Anlagen mit Räumen mit grosser Personenbelegung mehr als drei Haltestellen miteinander verbinden, müssen eine Brandfallsteuerung aufweisen. Demnach begibt sich der Lift automatisch in die definierte Hauptzugangs- bzw. Feuerwehrzugangsebene, nachdem er ein Signal aus der Brandmeldeanlage erhalten hat. Üblicherweise handelt es sich dabei um das Erdgeschoss. Dort öffnen sich seine Türen und bleiben geöffnet.
Anschliessend ist es nicht mehr möglich, den Aufzug in Bewegung zu setzen. Dadurch wird verhindert, dass Personen eingeschlossen werden könnten. Die Evakuierung findet dann über die Treppen statt.
Best-Practice-Beispiel für integrierten Brandschutz
Vor allem in Hochhäusern gehört zur Aufzugsanlage oftmals ein Feuerwehraufzug. Das ist ein besonders gesicherter Lift, der im Brandfall der Feuerwehr zur Verfügung steht. Er ermöglicht der Feuerwehr den Transport von Feuerwehrangehörigen, Atemschutzgeräten, Schläuchen und weiterem Einsatzmaterial in obere oder unterirdische Geschosse.
Der Feuerwehraufzug greift auf Notstrom zu und ist daher unabhängig von der Stromversorgung des Hauses. Rauch kann aufgrund einer Überdruckbelüftungsanlage nicht in den Aufzug eindringen. Die Kabine ist gross genug, um einer Personentrage Platz zu bieten.
Haben Sie weitere Fragen zu Aufzügen und Brandschutz? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Formular auf unserer Kontaktseite.

