Anforderungen und Lösungen für barrierefreie und behindertengerechte Lifte
Aufzugsanlagen sorgen dafür, dass sämtliche Etagen eines Hauses so bequem wie möglich zu erreichen sind. Dank ihnen müssen Bewohner, Arbeitnehmer, Kunden, Patienten und andere Personen nicht die Treppe nehmen. Gerade für körperlich eingeschränkte Personen sind behindertengerechte Lifte unverzichtbar.
Als erfahrenes Unternehmen mit jahrzehntelanger Expertise in der Planung, dem Bau und der Montage von Aufzügen wissen wir genau, worauf es bei behindertengerechten Liften ankommt. Regelmässig entwickeln und installieren wir individuelle Lösungen, die höchsten Ansprüchen an Barrierefreiheit gerecht werden. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein müssen und wie moderne behindertengerechte Lifte entstehen – von der ersten Planung bis zur fertigen Anlage.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für barrierefreie Aufzüge?
Die wichtigste rechtliche Vorgabe für behindertengerechte Lifte ist das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. In der Kurzform wird es auch als Behindertengleichstellungsgesetz oder BehiG bezeichnet. Es regelt, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilnehmen können. Dies bezieht sich unter anderem auf
- öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen,
- Wohnhäuser mit mindestens acht Wohneinheiten und
- Gebäude mit mindestens 50 Arbeitsplätzen,
die jeweils neu gebaut oder erneuert werden. Die genannten Bauwerke müssen demnach so gestaltet sein, dass behinderte Personen problemlos Zugang haben. Dabei geht es sowohl um den Eingangsbereich als auch um die Erreichbarkeit der Etagen. Behindertengerechte Lifte sind somit für die Betreiber der genannten Gebäude verpflichtend.
Sollte ein älteres Haus keinen Lift oder eine nicht behindertengerechte Aufzugsanlage besitzen, dann kann unter Umständen eine Anpassung erforderlich sein. Dabei wird jedoch die Verhältnismässigkeit in Betracht gezogen.
Auch wenn das BehiG feste Vorgaben hat, empfiehlt es sich, in neu errichteten mehretagigen Gebäuden grundsätzlich einen Lift einzuplanen. Dies erhöht die Attraktivität und den Komfort für potenzielle Bewohner oder Arbeitnehmer und steigert den Wert der Immobilie.
Auch der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) beschäftigt sich in seinen Vorgaben mit dem behindertengerechten Zugang zu Gebäuden. Zu nennen ist insbesondere die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». Sie gilt als technische Grundlage für das Errichten barrierefreier Häuser.
Diese Empfehlungen in SIA 500 beziehen sich auf Liftanlagen:
- Die Durchgangsbreite der Tür sollte bei mindestens 80 Zentimetern liegen.
- Das Standardmass für die Kabine beträgt 110 mal 140 Zentimeter. Damit ein Rollstuhl und eine Begleitperson hineinpassen, sollte die Kabine mindestens 210 Zentimeter tief sein.
- Die Bedienelemente sollten sich auf einer Höhe von 85 bis 110 Zentimetern befinden und fühlbar sein.
- Der Lift sollte akustisch und visuell signalisieren, in welcher Etage er sich befindet.
Technische Lösungen für maximale Zugänglichkeit
Im Idealfall können Aufzugsanlagen von Personen mit Einschränkungen in Mobilität, Sehen, Hören und Kognition problemlos genutzt werden. Dafür müssen die technischen Gegebenheiten vorhanden sein.
Die Kabine sollte nicht nur gross genug sein, um bequem mit einem Rollstuhl befahrbar zu sein. Auch sollte es keinen Höhenunterschied zwischen der Kabine und der Haltestelle geben.
Sofern es umsetzbar ist, kann ein Durchlader- oder ein Übereck-Aufzug eine sinnvolle Lösung sein. Dabei hat die Kabine zwei Türen, die einander gegenüber- oder um 90 Grad versetzt liegen. Dank einer solchen Konstruktion müssen Rollstuhlfahrer nicht in der Kabine wenden.
Ist ein Lift mit zwei Zugängen pro Etage nicht umsetzbar, dann sollte ein grosser Spiegel an der Rückwand positioniert werden. Dadurch können Rollstuhlfahrer besser wenden und anderen Personen fällt die Orientierung leichter. An den Seiten der Kabine sollte es einen Handlauf geben. Zudem sollte der Bodenbelag der Kabine rutschfest sein und eine kontrastreiche Farbe aufweisen.
Die Kabinentüren sollten bei einem Halt lange genug offen bleiben, damit auch bewegungseingeschränkte Personen genug Zeit zum Ein-und Ausstieg haben. Zudem sollten die Lichtschranken die gesamte Höhe der Tür erfassen. Sind die Türen mit einer manuellen Notentriegelung ausgestattet, dann sollte sich diese auf einer gut erreichbaren Höhe befinden.
Die visuelle Anzeige in der Kabine muss gut ablesbar sein. Dazu gehört, dass sie kontrastreich gestaltet ist. Sie sollte vor allem die derzeitige Etage und die Bewegungsrichtung darstellen. Zudem sollte eine akustische Ansage darüber informieren, in welcher Etage sich die Tür öffnet.
Auch das Notrufsystem sollte so gestaltet sein, dass es von sämtlichen Aufzugsnutzern mühelos aktiviert werden kann. Dafür sollte es auch im Sitzen gut erreichbar sein, sich also in einer Höhe von rund 85 Zentimetern befinden. Feedback sollte sowohl hör- als auch sichtbar sein. Beispielsweise sollte ein Licht blinken, wenn eine Verbindung zur Notrufzentrale besteht.
Praktische Beispiele: Erfolgreiche Projekte für barrierefreie Lifte
Eine besondere Herausforderung ist die Integration von behindertengerechten Liften in denkmalgeschützte Gebäude. Die neue Aufzugsanlage muss sich optimal in das historische Bauwerk einfügen und Besucher sämtliche Etagen erreichen lassen.
Dank unserer erfahrenen Mitarbeiter können wir optimal auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen und behindertengerechte Lifte individuell nach Ihren Wünschen planen und umsetzen.
Wünschen Sie weitere Informationen zu behindertengerechten Liften? Dann schreiben Sie uns gerne über das Formular auf unserer Kontaktseite an.